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Er soll Drogenkurier für seinen Bruder gespielt haben – 23-Jähriger nicht rechtskräftig verurteilt

13.03.2026 • 11:55 Uhr
Er soll Drogenkurier für seinen Bruder gespielt haben - 23-Jähriger nicht rechtskräftig verurteilt
Der Angeklagte gesteht den Eigenkonsum von Cannabis. Frick

Inmitten weitreichender Drogengeschäfte soll ein 23-Jähriger für seinen Bruder Transporte erledigt haben. Nun muss er sich selbst verantworten.

Personen aus dem Umfeld des Angeklagten wurden bereits wegen Drogendelikten verurteilt, teils zu jahrelangen Haftstrafen. Eine dieser Personen: sein Bruder.

Mehrere Suchtmittelvergehen

Dem Angeklagten werden mehrere Vergehen gegen das Suchtmittelgesetz zur Last gelegt. So soll er zweimal in die Schweiz gefahren sein, um Drogen zu besorgen. Diese habe er seinem Bruder überlassen. Zudem habe er zirka 40 Gramm Cannabis konsumiert und noch 14,8 Gramm für den Eigenkonsum besessen. Konsum und Besitz von Cannabis gibt der junge Mann zu. Den Rest streitet er ab.

Sein Bruder habe den Angeklagten schon öfters in etwas hineingeritten zum Beispiel in Schlägereien. Laut ihm haben die beiden kein gutes Verhältnis zueinander.

Die einzige Zeugin in dieser Verhandlung spricht jedoch von einem normalen Verhältnis zwischen den beiden Brüdern. Sie ist aus einer Haftanstalt zugeschalten. Die Zeugin habe von dessen Bruder gewusst, dass der Angeklagte in Drogengeschäfte involviert gewesen sei. Selbst mitbekommen habe sie nur, wie der 23-Jährige half, Kartons mit Cannabis in ihre damalige Wohnung zu schleppen. Besagte Wohnung sei laut Gericht ein “richtiger Drogenumschlagplatz” gewesen.

Der Angeklagte erklärt, er sei nur zweimal dort gewesen. Er habe nur geholfen Einkäufe hinaufzutragen. Ihn habe es schon beim Eintreten angewidert, sodass er nur noch wegwollte.

10.000 Euro Strafe in “konservativer” Anklage

Richter Elias Klingseis verkündet einen Schuldspruch hinsichtlich des Suchtgifthandels (Ein-, Ausfuhr, Überlassung) und dem unerlaubten Umgang mit Suchtgift. Der Angeklagte wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten sowie einer unbedingten Geldstrafe von 10.000 Euro (200 Tagessätze zu 50 Euro) verurteilt.

Die Zeugin habe bereits in ihrer Verhandlung sehr umfassend über weitreichende Drogengeschäfte ausgesagt. Der Bruder habe ebenfalls umfangreich ausgesagt, ohne dabei den hier Angeklagten zu belasten. Angesichts der Umstände habe die Staatsanwaltschaft “sehr konservativ” – also zurückhaltend – angeklagt.

Mildernd wertet das Gericht, dass der Angeklagte unbescholten ist, ein geordnetes Leben mit gutem Einkommen führt, teilweise geständig ist und wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Zudem sieht das Gericht nur eine untergeordnete Rolle bei den Geschäften. Erschwerend wirken das Zusammenkommen von zwei Verbrechen und einem Vergehen.

Verteidiger German Bertsch erklärt Rechtsmittelverzicht. Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser gibt keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.