Discobesuch im Unterland endete vor dem Strafgericht

Sechs junge Männer mussten sich nach einer Schlägerei wegen Körperverletzungsdelikten verantworten.
Nach einem Discobesuch im Unterland kurz vor Weihnachten eskalierte ein Streit zwischen mehreren Gruppen, der nun das Landesgericht beschäftigte. Ursprünglich standen 16 Beschuldigte im Raum, für sechs junge Männer im Alter zwischen 20 und 26 Jahren reichte es für eine Anklage. Richter Dietmar Nußbaumer behielt die Übersicht und brachte die Verhandlung trotz eines halben Dutzends Angeklagter, mehrerer Klogänge und etlicher Zeugeneinvernahmen zügig voran. Der knapp vierstündige Prozess endete mit einem Schuldspruch, drei diversionellen Erledigungen und zwei Freisprüchen.
Schläge und Tritte ins Gesicht
Laut Anklage kam es zunächst in der Disco zu verbalen Auseinandersetzungen. Nachdem die – laut eigenen Angaben – teils angetrunkenen Streithanseln getrennt wurden, entwickelte sich wenig später auf dem Parkplatz vor der Disco eine ordentliche Keilerei mit Faustschlägen ins Gesicht und Tritten. Die Männer – darunter drei Brüder – erlitten teils schwere Verletzungen. Dokumentiert sind unter anderem ein Nasenbeinbruch, eine Schnittwunde, ein abgebrochener Schneidezahn, eine Schwellung, eine Rissquetschwunde, Prellungen, Hämatome und Schürfwunden.
Ein Schuldspruch
Der Sechstangeklagte – er bekannte sich teilweise schuldig – wurde bereits rechtskräftig zu einer Zusatzfreiheitsstrafe von 14 Monaten bedingter Haft verurteilt. Dabei handelt es sich um eine Strafe, die zu einer bereits bestehenden Verurteilung hinzukommt und gemeinsam mit dieser eine Gesamtstrafe bildet. Zusätzlich sprach das Gericht eine Geldstrafe in der Höhe von 480 Euro aus (120 Tagessätze zu je vier Euro). Dem Opfer wurden 100 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen.
Im Fall des Zweitangeklagten, einer der Kontrahenten der übrigen Angeklagten, spielte ein beantragtes Gutachten eine Rolle. Die Verteidigung argumentierte, die dem Mandanten angelastete Verletzung sei mit den geschilderten Abläufen nicht vereinbar und eher auf ein Sturzgeschehen zurückzuführen. Richter Nußbaumer hielt fest, sollte ein Gutachten die Version des Opfers bestätigen, komme eine Diversion nicht mehr in Betracht. In weiterer Folge erklärte sich der Angeklagte bereit, Verantwortung zu übernehmen. Das Verfahren wurde schließlich diversionell erledigt – mit einer Geldbuße von 7000 Euro sowie 2000 Euro Teilschmerzengeld.
Gemeinnützige Arbeit
Der Erstangeklagte, der Schläge ausgeteilt und kassiert hat, kam nach einer Verantwortungsübernahme ebenfalls mit einer Diversion (1200 Euro Geldbuße) davon. Ein weiterer Mann, der einen Schlag eingeräumt hatte, muss nun 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten, zusätzlich wurden 100 Euro Teilschmerzengeld festgelegt. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen. In beiden Fällen sah das Gericht kein tragfähiges Beweisergebnis. Die Aussagen seien widersprüchlich gewesen, konkrete Tathandlungen nicht eindeutig zuordenbar.