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“Ich habe ihm alles gegeben”: Energetiker wegen schweren Betrugs verurteilt

07.04.2026 • 17:37 Uhr
"Ich habe ihm alles gegeben": Energetiker wegen schweren Betrugs verurteilt
Der Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. NEUE

46-Jähriger Oberländer setzte Kundin unter Druck und brachte sie um eine Menge Geld und Gold.

Er versprach, Blockaden zu lösen und Schutz vor drohenden Gefahren. Laut Anklage nutzte ein 46-jähriger Energetiker genau dieses Versprechen, um eine Frau in Deutschland über Wochen hinweg zu manipulieren und massiv unter Druck zu setzen – und sie schließlich um Bargeld und Gold zu bringen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem bislang unbescholtenen Mann schweren Betrug vor. Zwischen September und Oktober 2024 habe er die mittlerweile verstorbene Frau wiederholt kontaktiert. Er habe auch von einem Fluch gesprochen, der auf dem von ihr verkauften Haus liege, und davon, dass die Käufer sich rächen würden und ihr etwas zustoßen könne. Nur er könne sie davor bewahren.

Bargeld und Goldschmuck

Die Frau übergab laut Anklage Bargeld sowie mehrere Armbänder, Halsketten, Goldplättchen, Münzen und Uhren. Der Schaden wird mit 84.584,50 Euro beziffert. Grundlage sind unter anderem handschriftliche Aufzeichnungen sowie eine Excel-Liste, in der die übergebenen Gegenstände und deren Wert festgehalten worden sein sollen.

Der Angeklagte bekannte sich schuldig, bestritt aber die Höhe des Schadens. Er habe neben dem Bargeld zwei, drei Ketten sowie kleine Goldplättchen und ein paar Münzen erhalten. Verteidigerin Andrea Concin stellte die Schadenssumme in Zweifel. Für 32.000 Euro Bargeld gebe es eine Quittung. Darüber hinaus lägen lediglich unklare Aufzeichnungen und eine Excel-Tabelle unbekannter Herkunft vor. Für den Goldschmuck gebe es keine ausreichenden Beweise. Einen Teil des Schadens machte der Angeklagte während der Hauptverhandlung gut. Er übergab dem Sohn der Frau 15.000 Euro in bar.

Sohn als Zeuge

Das Opfer, das mittlerweile verstorben ist, konnte nicht mehr einvernommen werden. Ihr Sohn berichtete vor Gericht, man habe in den Unterlagen der Mutter detaillierte Auflistungen gefunden. Er gehe davon aus, dass diese von ihr selbst stammen, wisse aber nicht, wie sie entstanden seien. Die Staatsanwältin zitiert aus einem Schreiben der Frau. “Ich habe ihm alles gegeben, mein ganzes Herzblut, und auch den Armreif meiner Mutter und die Uhr meines Vaters”. Für die Anklagebehörde bestehen keine Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen.

Das Urteil

Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Lea Gabriel sprach den Mann des schweren Betrugs schuldig. In voller Höhe ließ sich der Schaden jedoch nicht nachweisen. Beim Goldschmuck ging das Gericht von zumindest 4000 Euro aus. Verhängt wurden fünf Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie eine zu bezahlende Geldstrafe in der Höhe von 3300 Euro (300 Tagessätze zu je 11 Euro). Zudem wurden 21.000 Euro Teilschadenersatz zugesprochen. Der Strafrahmen hätte bis zu drei Jahre Haft betragen.
Der Schöffensenat hält eine bedingte Haftstrafe für ausreichend, um den Angeklagten von weiteren Taten abzuhalten. Auch ein Eingriff in die Gewerbeausübung sei nicht erforderlich, eine Probezeit von zwei Jahren sei ausreichend.

Mildernd wertete der Senat den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, das Geständnis sowie die bereits geleistete Schadenswiedergutmachung

Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.