Schwerer Schicksalsschlag, zäher Rechtsstreit: Urteil im Kampf um Auslandsbehandlung für Mädchen aus Vorarlberg

Nach einem Schlaganfall eines damals vierjährigen Mädchens aus dem Unterland beginnt ein monatelanger Streit mit der Krankenkasse. Jetzt gibt es eine erstinstanzliche Entscheidung.
Im Rechtsstreit um die Kostenübernahme einer Spezialtherapie im Ausland für ein siebenjähriges Mädchen nach einem Schlaganfall hat das Landesgericht Feldkirch nun ein Urteil gefällt. Damit steht erstinstanzlich fest: Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) muss die Behandlung im Ausland bezahlen. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Ob die ÖGK dagegen berufen wird, ist noch offen. Die rechtliche Prüfung sei noch im Gange, sagte eine Sprecherin auf NEUE-Anfrage am Freitag.
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Das Mädchen hatte im Juni 2023 im Alter von vier Jahren einen Schlaganfall erlitten. Trotz Akutbehandlung und anschließender Reha blieb sie bis heute schwer beeinträchtigt. Sie leidet unter einer Halbseitenlähmung sowie an einer sogenannten Dystonie, einer Bewegungsstörung mit unkontrollierten Muskelanspannungen.
Gutachten
Zentrale Streitfrage war, ob die notwendige Behandlung auch in Österreich möglich ist. Die ÖGK hatte den Antrag abgelehnt und auf bestehende Angebote im Inland verwiesen. Während des laufenden Verfahrens kam es auch zu einer teilweisen Bewegung: Die ÖGK bewilligte einen Aufenthalt in der vormals abgelehnten Schön Klinik Vogtareuth (D) zur Diagnostik und Verlaufskontrolle, zudem eine – nicht beantragte – Rehabilitation in Österreich.
Das Gericht kam dennoch zu einem anderen Schluss – und stützte sich dabei im Wesentlichen auf ein Sachverständigengutachten. Demnach benötigt das Kind keinen einzelnen Therapiebaustein, sondern einen Behandlungskomplex, der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation eng miteinander verbindet. Dazu zählen unter anderem laufende ärztliche Beurteilung, Therapieanpassungen sowie auch die Abklärung möglicher weiterer Eingriffe. Laut Gutachten greifen diese Maßnahmen eng ineinander und können nicht sinnvoll getrennt werden. Eine medizinisch gleichwertige Versorgung „besteht in Österreich nicht in gleichwertiger Weise“, heißt es in dem Urteil. Das Gericht betont auch den Zeitfaktor. Je früher eine gezielte Behandlung erfolge, desto größer seien die Chancen auf Verbesserungen.
Etappensieg
Für die betroffene Familie ist das Urteil ein Etappensieg. Rechtsanwalt Patrick Beichl bezeichnet die Vorgehensweise der ÖGK in diesem Verfahren als „gelinde gesagt nicht sehr professionell“, wobei ihm durchaus bewusst sei, dass Parteien unterschiedliche Ziele verfolgen. Betroffenen rät er, ablehnende Entscheidungen „zumindest kritisch hinterfragen und gegebenenfalls rechtlich prüfen lassen“. Sozialversicherungsträger müssten sparen und würden daher „mitunter sehr viel ablehnen“, so Beichl. „Leider wehren sich noch viel zu wenige dagegen.“