Ehemalige Ärztin wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt

Eine ehemalige Ärztin muss sich vor Gericht verantworten. Im Zentrum steht die Frage um die Medikation eines heroinabhängigen Patienten, der vor Jahren verstarb.
Zu Beginn des Prozesses verweist Richter Elias Klingseis auf die Besonderheit des Verfahrens und bittet um dementsprechende Pietät. Es geht um ein Menschenleben. Eine ehemalige Ärztin steht als Angeklagte vor Gericht. Sie muss sich dem Vorwurf grob fahrlässiger Tötung stellen. Sie bekennt sich zu den Vorwürfen nicht schuldig. Während der Gerichtsverhandlung entfaltet sich allerdings die Komplexität des Themas.
Heroinabhängigkeit
Ein inzwischen Verstorbener war rund drei Jahre bei der angeklagten Ärztin in Behandlung. Er litt an bipolaren Störungen, nahm Medikamente gegen Epilepsie, war zugleich heroinabhängig.
Letzteres sei der Ärztin bekannt gewesen. Trotzdem soll sie ihm über Jahre hinweg Rivotril – ein Benzodiazepin, also Beruhigungsmittel – verschrieben haben. Vereinfacht gesagt, sollen sich die beiden Medikamente nicht vertragen. Dass es im konkreten Fall allerdings nicht mit dieser Vereinfachung getan ist, kristallisiert sich im Verlauf der Verhandlung deutlich heraus.
Aus der Praxis verwiesen
Die Angeklagte erzählt: Der Verstorbene sei 2017 das erste Mal zu ihr gekommen. Er sei aufgeregt gewesen. Sie habe ihn nach Abklärungen als Patienten aufgenommen. Über seine Drogensucht habe sie Bescheid gewusst, ebenso über das Risiko mit Benzodiazepinen. Ende 2020 habe sie ihn nach einem Zwischenfall aus der Praxis verwiesen und nicht wieder aufgenommen. Auch während früherer Termine sei der Mann immer wieder negativ aufgefallen, habe geschrien, andere Patienten belästigt.
Im Gerichtssaal ist auch der zuständige Sachverständige anwesend. Es entstehen Diskussionen, ob der Vorgeschichte des Patienten und der konkreten Behandlung von Epilepsie und bipolarer Störung. Angesichts der aktuellen Lage kann nicht geklärt werden, ob das Rivotril notwendig respektive alternativlos war. Dafür muss die gesamte Krankheitsgeschichte des Patienten erörtert und Befunde mehrerer Ärzte eingeholt werden. Der Sachverständige wird dementsprechend mit einem neuen Gutachten beauftragt. Bis zur Fertigstellung des neuen Gutachtens dauert es voraussichtlich eine Weile, weshalb die Verhandlung auf mindestens vier Monate hinaus vertagt wird.