Prozess um Corona-Tests: Verteidigung sieht “Fehler, Fehler, Fehler”

Zweiter Prozesstermin: Nachdem vier Angeklagte am Montag zu Vorwürfen rund um Covid-Tests ausgesagt haben, folgten nun die Zeugen. Das Schöffengericht hat ein Urteil gefällt.
“Die Angeklagten sind ehrenhafte Bürger”, betonte German Bertsch, Verteidiger des Zweitangeklagten, bereits beim letzten Verhandlungstermin. Dementsprechend plädieren alle vier Angeklagten auf nicht schuldig. Ihnen wird im Kern vorgeworfen, dass sie Befugnisse überschritten und ungerechtfertigte Rechnungen ausgestellt haben. Sie sollen sich somit an Förderungen für Corona-Tests bereichert haben. In einem Fall wurde basierend auf einer Idee des Drittangeklagten ein neues Unternehmen gegründet, über welches Testungen eines großen Kunden abgerechnet wurden. Im zweiten Fall soll ein Transporteur der Tests, der Viertangeklagte, Rechnungen über 20 Euro pro Probe gelegt haben, obwohl er nur 18 Euro kassierte. Der Differenzbetrag soll in die Tasche von Erst- und Zweitangeklagtem geflossen sein. Die NEUE berichtete.
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Fragliche Strukturen
Die Strukturen wurden im Verlauf des ersten Verhandlungstermins geklärt: Erst- und Zweitangeklagter zogen während der Coronapandemie ein privates Testlabor auf, welches jedoch zu 50 Prozent einem anderen Unternehmen gehört. Von eben jenem Unternehmen soll ein Mitarbeiter sich als Generalbevollmächtigter ausgegeben haben – dieser Mann sei “die Wurzel allen Übels”, wie Edgar Veith, Verteidiger des Erstangeklagten betont.
Eben jener 37-jährige Erstangeklagte erzählt, er habe von jenem “Generalbevollmächtigten” bestimmte Befugnisse erhalten. Deshalb habe er selbständig Dienstverträge abgeschlossen, Vereinbarungen über Testungen mit einer Gastronomiestätte organisiert sowie sich um die Testauswertungen des Labors gekümmert. Entscheidungen habe er laufend mit dem Zweitangeklagten abgestimmt. Diese beiden hielten die restlichen Unternehmensanteile.
Der 56-jährige Zweitangeklagte sieht angesichts der angeführten Schäden von rund 109.000 Euro, dass der Hauptanteilseigner ihm Geld schulde, nicht umgekehrt. Er bestreitet, dass diesem überhaupt ein Schaden entstanden ist.

Zeugeneinvernahmen
Diesem Strafverfahren gingen bereits 21 Zivilprozesse voraus. Erst- und Zweitangeklagter erhielten hierdurch laut Verteidigung bereits hohe Summen zugesprochen. Der Grund: Rufschädigung.
Am heutigen Donnerstag werden die Zeugen einvernommen und ein Urteil gefällt. Als erster Zeuge tritt jener angeblich Generalbevollmächtigte ein. Der 64-jährige Mann ist auffallend elegant bekleidet mit blauem Anzug, roten Anzugschuhen und karierten Socken. Er entschuldigt sich bereits vorab, dass seine Abwägungen vor Beantwortung von Fragen, das Verfahren in die Länge ziehen könnten. Gegen ihn laufen laut eigenen Angaben weitere Verfahren, zu denen er sich nicht selbst oder eine nahe Verwandte belasten möchte.
Der Zeuge antwortet ausführlich, oftmals müssen Fragen wiederholt werden. Der Vorsitzende des Schöffengerichts, Alexander Wehinger, hält den Zeugen mehrmals dazu an, kurze, klare Antworten zu geben. Dieser Appell bleibt zumeist ungehört.
Im Kern erklärt der Zeuge, dass er keine Generalvollmacht besaß. Das Labor in Vorarlberg habe er praktisch allein aufgebaut. Erst- und Zweitangeklagter hätten keine Zutrittsberechtigung in das Labor selbst gehabt. Nur die kaufmännischen Angelegenheiten seien für die beiden Männer von Relevanz gewesen. Dem Erstangeklagten oblagen laut Einvernahme wirtschaftliche Entscheidungen im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebes. Es wäre laut ihm beispielsweise “sinnlos gewesen, wenn er 1000 Würstel für das Labor gekauft hätte”.
Untersuchungshaft
Die Provisionsvereinbarung mit dem Viertangeklagten wirft zahlreiche Fragen auf: Diesen habe der Zeuge unterschrieben. Der selbsternannte “Monk” – eine Anspielung auf eine Serienfigur, die aufgrund von Neurosen akribisch genau ist – habe den Vertrag nur überflogen. Später sagt er, diesen mit der Geschäftsführung des Hauptanteilseigners besprochen zu haben. Die darin enthaltene Überzahlung für den Transport für PCR-Tests irritiert ebenfalls. In Wien sei diese Aufgabe mit fünf Euro pro Probe vergütet worden – der Viertangeklagte erhielt 20 bzw. 18 Euro. Die Begründung, dass der Preis hochblieb, weil der Zeuge von einem baldigen Ende der Pandemie ausging, bezeichnet Verteidiger Klaus Ainedter als “sachfremdes Motiv”.
Immer wieder zeigen sich die Verteidiger ob der ausführlichen Antworten, welche wiederholt an der Frage vorbeigehen, gereizt. “Sie können einfach die Frage beantworten”, ermahnt German Bertsch. “Es wäre erfrischend, wenn Sie Fragen beantworten”, kommentiert Martin Dörler, Verteidiger des Drittangeklagten.
Mehrmals zeigt sich der Zeuge erzürnt. “Wenn man immer alles aus dem Kontext reißt, gebe ich keine Antwort.”, “Die wollen aus allem einen Strick drehen.” Zunehmend werden die Parteien lauter. Für den Zeugen wird zwischenzeitlich Untersuchungshaft gefordert. Da er sich regelmäßig in Afrika aufhält, rechnen Verfahrensbeteiligte mit einer Flucht. Der Vorsitzende unterbindet die Diskussion: Er ordne keine Untersuchungshaft an.
Vertragspartner
Mit fortgesetzter Prozessdauer rückt der zweite Themenkomplex in den Vordergrund, nämlich die Vertragspartnerschaft mit einem großen Vorarlberger Unternehmen und die Abrechnung der entsprechenden Corona-Testungen. Der 64-jährige erste Zeuge bestreitet eine Angabe: Eine Abrechnung von Gurgeltests über den Anbieter wäre durchaus möglich gewesen. Spucktests unterstützten sie nicht. Der Erstangeklagte hatte dies als einen Grund angeführt, warum über eine neugegründete Firma Rechnungen für die Förderung gelegt wurden.
Jener Erstangeklagte habe aber laut Zeuge die Befugnis gehabt, den Vertrag für eine Zusammenarbeit zu unterzeichnen. Der Kontakt zwischen den Parteien sei durch den Drittangeklagten hergestellt worden, wie weitere Zeugen berichten. Seine Rolle ist bis zu diesem Zeitpunkt kaum thematisiert worden.
Fehler, Fehler, Fehler
Etliche Beweisanträge werden vom Schöffengericht abgewiesen. Während die Staatsanwältin ein Urteil laut Strafantrag anregt, beruft sich Verteidiger Veith in seinem Schlussplädoyer nochmals auf die Anfangsworte der Anklage. Dort hieß es, die Angeklagten wollten nur “Geld, Geld und Geld”. Doch der Verteidiger sieht “Fehler, Fehler, Fehler”.
Beispielsweise behaupte der erste Zeuge, er habe das Labor geschmissen, sei aber nur selten in Vorarlberg gewesen. Der Hauptanteilseigner spreche von Verlust, stelle aber keine Ansprüche. Das passe nicht zusammen. Zum Untreuevorwurf stellt Veith klar, dass eine eingeräumte Befugnis vorliegen müsse. Doch sein Mandant habe überhaupt nicht gewusst, dass er nicht bevollmächtigt war. Alle Verteidiger beantragen einen Freispruch für ihre Mandanten. Der Erstangeklagte hält selbst noch ein ausführliches Schlusswort.
Nach rund 45 Minuten Beratungszeit verkündet der Vorsitzende das Urteil: Freispruch für alle Angeklagten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.