Von Hamburg Richtung Süden – Einbruchstour endet in Feldkirch

Vier chilenische Männer sind wegen zahlreicher Einbruchdiebstähle vor Gericht. In Österreich begingen sie ihre Taten in drei Bundesländern.
Im Dezember vermeldete die Polizei einen erfolgreichen Schlag gegen zwei Diebesbanden. Eine von ihnen soll aus vier chilenischen Männern zwischen 27 und 47 Jahren bestanden haben. Diese müssen sich nun vor einem Schöffensenat am Landesgericht Feldkirch verantworten.
“Kriminalitätstourismus”
Staatsanwalt Elias Zortea legt die Hintergründe dar: Erst-, Zweit- und Drittangeklagter sollen sich in Chile zu einer Bande zusammengeschlossen haben. Sie sollen den Plan gefasst haben, nach Europa zu reisen, um dort Diebstähle zu begehen. “Vom Boulevard gerne als ‘Kriminalitätstourismus’ bezeichnet”, fügt Zortea an.
In Europa sollen die drei von Hamburg Richtung Süden gereist und Einbruchstouren begangen haben. Von Salzburg bis Vorarlberg vollzogen sie laut Anklage insgesamt zehn Einbrüche, wobei die Taten teilweise beim Versuch blieben. Im Verlauf ihres Aufenthalts in Österreich sei der Viertangeklagte dazugestoßen.
Erdrückende Beweislast
Alle Angeklagten bekennen sich schuldig. Sie stehen allerdings einer erdrückenden Beweislast gegenüber: DNA-Spuren, Lichtbilder von ihnen an Tatorten, Handyortung, bei ihnen sichergestellte Beute bilden nur einen Teil der Beweise, die der Staatsanwalt aufzählt.
Angesichts der Geständnisse fallen die Einvernahmen entsprechend kurz aus. Allerdings streiten drei der vier Angeklagten ab, dass sie mit dem Vorsatz Einbruchdiebstähle zu begehen, nach Europa kamen. Der Erstangeklagte habe Arbeit gesucht, der Zweit- und Viertangeklagte seien zunächst auf Reisen gewesen.
Allein beim Drittangeklagten dauert die Einvernahme länger. Er liest einen Brief vor, Gedanken, die er sich in den Monaten im Gefängnis gemacht hat. Der 27-Jährige beschreibt, er habe viel Zeit zum Nachdenken. 23 Stunden am Tag müsse er sich selbst beschäftigen, lese viel vor allem die Bibel. Er habe viel über sich und seinen Umgang mit anderen Menschen gelernt. Das Geld könne ihm verpasste Momente wie den Geburtstag seiner Tochter nicht wiedergeben.
Prävention
In seinem Schlussplädoyer hebt der Staatsanwalt ein paar Aspekte hervor. Er betont vor allem das Geständnis des Erstangeklagten, welches wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen habe. Dennoch dürfe nicht vergessen werden, dass Einbrüche in Wohnstätten erfolgten – dem “innersten Rückzugsort, den Menschen haben”.
Schließlich solle bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden, dass “Kriminalitätstourismus” ein wachsendes Problem darstelle. Es müsse spezial- und generalpräventive Maßnahmen geben, um die Angeklagten und andere Personen von vergleichbaren Taten abzuhalten. “Nur wenn sie sehen, dass man sich bei uns die Finger verbrennt, lassen sie die Finger von uns”, endet der Staatsanwalt mit Verweis auf “Kriminaltouristen”.
Dem hält Andrea Concin, Verteidigerin des Drittangeklagten, entgegen, dass der Schöffensenat Entscheidungen nüchtern zu treffen habe. Emotionen und Vorstellungen, wie in die eigene Wohnstätte eingebrochen werden, seien auszuklammern. Sie hätten geschworen, “der Furcht oder der Schadenfreude kein Gehör zu geben”. Es sei nicht Aufgabe der Schöffen, ein Exempel zu statuieren, sondern die Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen.
Das Urteil
Die Vorsitzende des Schöffensenats, Kathrin Feurle, verkündet einen Schuldspruch. Über die Angeklagten werden Freiheitsstrafen verhängt: Drei Jahre und sechs Monate für den Erst-, drei Jahre und acht Monate für den Zweit-, fünf Jahre für den Dritt- sowie drei Jahre für den Viertangeklagten.
Alle profitieren vom Milderungsgrund des reumütigen Geständnisses. Die teilweise Sicherstellung der Beute sowie dass manche Taten beim Versuch blieben, wirkt sich für alle mildernd aus. Drei Angeklagte sind zudem unbescholten. Allein der Drittangeklagte weist eine massive und einschlägige Vorstrafe auf. Erschwerend ist für alle die mehrfache Qualifikation.
Die Verteidiger beraten sich lange mit ihren Mandanten. Drei Angeklagte nehmen das Urteil an, jedoch kündigt die Staatsanwaltschaft Berufung gegen alle Urteile an. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig.