Lokal

Streit um Wurst endet mit Prozess um schwere Körperverletzung

30.07.2026 • 09:51 Uhr
Streit um Wurst endet mit Prozess um schwere Körperverletzung
Der Angeklagte rechtfertigt sich immer wieder mit “starken Gefühlen”. NEUE/Frick

Streit um Wurstaufschnitt eskalierte. Vor Gericht führt der Angeklagte Taten auf seine “starken Gefühle” zurück.

“Wie geht es Ihnen heute?”, fragt Staatsanwältin Karin Dragosits zu Beginn. “Heute geht es mir gut”, antwortet der 65-jährige Angeklagte. Während der Verhandlung fallen seine Antworten oftmals länger aus. Er holt weit aus, schweift mehrfach ab, selbst, wenn andere am Wort sind, führt er Selbstgespräche.

“Du bist tot.”

Der Angeklagte soll in eine Metzgerei gegangen sein und dort Wurstsemmel bestellt haben. Es sei zum Streit mit der Verkäuferin gekommen, weil der Mann zu wenig Geld dabeihatte. Daraufhin habe er drei Getränkeflaschen gestohlen und sei nach draußen gestürmt. Zwar habe ihn die Verkäuferin eingeholt, die Flaschen an sich genommen, doch dann soll er zugeschlagen haben. Die Folge: Gehirnerschütterung und eine Rissquetschwunde an der Lippe. Abschließend soll er noch dreimal gesagt haben: “Du bist tot.”

Vor Gericht gesteht der 65-Jährige die ersten beiden Taten. Was den dritten Vorwurf anbelangt, habe er gemeint, die Verkäuferin sei für ihn gestorben. Reumütig zeigt er sich allerdings in keiner Weise. “Ich habe halt starke Gefühle”, rechtfertigt er sich. Ihm sei klar gewesen, dass ein Faustschlag schwere Verletzungen hervorrufen, im schlimmsten Fall tödlich enden kann. Er schließt einen vergleichbaren Vorfall in Zukunft nicht aus.

Das Urteil

Richterin Kathrin Feurle spricht den Angeklagten hinsichtlich Diebstahls, schwerer Körperverletzung – wenn auch im Versuch – und gefährlicher Drohung schuldig. Sie verhängt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten. Darüber hinaus muss er der Verkäuferin ein Teilschmerzensgeld von 1000 Euro bezahlen.

“Ich kann Sie unter solchen Umständen nicht rauslassen”, erklärt die Richterin. Der Angeklagte zeige keine Reue und sei im Gefängnis ebenfalls auffällig gewesen. Die Zeit solle genutzt werden, um das richtige Betreuungsangebot für ihn zu suchen.

Nach Rücksprache mit Verteidiger German Bertsch akzeptiert der Angeklagte das Urteil. Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.