61-Jährigem stehen nach PKK-Prozess weitere Haft und Abschiebung bevor

Ein Mann soll rund 17 Jahre Geld für die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gesammelt und Kämpfer angeworben haben. Nun muss er sich vor einem Schöffengericht verantworten.
Die “Partiya Karkeren Kurdistane” oder auch Arbeiterpartei Kurdistans gilt als Terrororganisation, die mit dem türkischen Staat in Konflikt steht. 2025 wurde die Auflösung beschlossen, bislang jedoch noch nicht vollzogen.
Der 61-jährige Angeklagte soll im Zeitraum von 2004 bis 2021 als Mitglied der Organisation Spenden von über 100.000 Euro gesammelt und über 100 Unterstützer und Kämpfer angeworben haben. Zudem soll er auf Facebook die Ideologie der Organisation vorteilhaft dargestellt haben. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Haftentlassung im September
Der Angeklagte hat in Österreich zwei Vorstrafen. Wegen Suchtgifthandels sitzt er derzeit in Haft, soll jedoch in knapp vier Wochen bedingt entlassen werden. Da die neuen Tatvorwürfe vor der letzten Verurteilung stattgefunden haben sollen, wäre ein Schuldspruch an diesem Tag als Zusatzstrafe zu werten.
Laut Verfahrenshelfer basiert die Anklage auf einem vollumfänglichen Geständnis des 61-Jährigen. Es habe nur ein Missverständnis gegeben: Die Unterstützung von 100.000 Euro und Anwerbung von 100 Personen habe sich auf die gesamte Vorarlberger Organisation bezogen.
Vergangenheit
Auch vor Gericht bekennt sich der Mann schuldig. Er habe selbst ungefähr 5000 Euro für die PKK gesammelt, sei aber seit 2021 nicht mehr für die Organisation tätig. Dann beginnt er über seine Vergangenheit zu sprechen: Zu seiner Hauptschulzeit habe er den Militärputsch miterlebt. Mitglieder seiner Elterngeneration seien getötet und gequält worden. Später sei er im Gefängnis gewesen und nach seiner Haftentlassung aus dem Land vertrieben worden.
Der Vorsitzende Martin Mitteregger fragt, ob der Angeklagte Gewalt als Antwort befürworte. Dieser verneint, den vertriebenen Kurden sei seiner Meinung nach aber damals kein anderer Ausweg geblieben.
Innerhalb der PKK habe der 61-Jährige keine bestimmte Funktion gehabt, sondern sei nur Sympathisant gewesen. Er habe gemeinsam mit anderen Veranstaltungen wie Tanzabende organisiert. Nach seiner Haftentlassung droht ihm zudem die Abschiebung aus Österreich.
Schlussplädoyers
Staatsanwalt Manfred Melchhammer verweist in seinem Schlussplädoyer auf das Geständnis des Angeklagten. Zugleich betont er mögliche Erschwerungsgründe: Zusammenkommen von drei Verbrechen, der lange Tatzeitraum und eine frühere Verurteilung in der Türkei wegen politischer Aktivitäten.
Der Verfahrenshelfer erwähnt nochmals, dass das Schöffengericht ohne das Geständnis überhaupt nicht tagen würde. Bei Veranstaltungen habe es keine rücksichtslosen Handlungen gegeben. Sobald der Angeklagte abgeschoben werde, erwarte diesen kein gutes Leben. Der Mann sei bereits gestraft genug.
2,5 Jahre Haft
Das Schöffengericht spricht den Angeklagten schuldig und verhängt eine zusätzliche Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren. Der Vorsitzende macht deutlich: “Es steht mir nicht zu, mich bis ins letzte Detail über den Konflikt über Türken und Kurden zu äußern.” Das Leid, welches der Angeklagte in der Vergangenheit erfahren habe, sei aber gesehen worden. Doch bei der Partizipation an einer terroristischen Organisation bestehe eine Grenze, denn durch diese Vereinigungen seien Unschuldige geschädigt und getötet worden.
Erschwerend wirken der lange Tatzeitraum sowie das Zusammenkommen der drei Verbrechen terroristische Organisation, kriminelle Vereinigung und Terrorismusfinanzierung. Die Vorstrafe aus der Türkei ist im Zweifel getilgt. Als Milderungsgrund gilt sein Geständnis und hierdurch sein Beitrag zur Wahrheitsfindung.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgibt.