Erst angebliches Opfer, dann selbst auf der Anklagebank

Der 22-Jährige verschläft seinen Gerichtstermin und erscheint deutlich zu spät. Dann geht es um erfundenen Überfall.
“Was war los?”, fragt Richter Alexander Wehinger den 22-jährigen Angeklagten, als dieser schließlich erscheint. Der junge Mann wirkt etwas unkonzentriert, auffallend ist seine Sonnenbrille, die er verkehrt herum trägt. Die Verhandlung beginnt über eine Stunde später als ursprünglich geplant. Der Angeklagte hatte verschlafen, musste erst noch mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen. Als er schließlich erscheint, geht es allerdings schnell.
Überfall erfunden
Dem jungen Mann werden falsche Beweisaussage, Verleumdung und ein Verstoß gegen das Suchtmittelgesetz zur Last gelegt. Er habe sowohl vor der Polizei als auch vor Gericht gesagt, dass zwei Personen ihn im Jänner in eine Seitengasse gelockt haben. Einer habe ihn dann festgehalten, der andere zugeschlagen und ihm 100 Euro gestohlen. Diese Geschichte stellte sich als erfunden heraus. Zudem soll er ein Gramm Cannabis verkauft haben.
Der Angeklagte bekennt sich vollinhaltlich schuldig. Es bleiben praktisch keine Fragen offen.
Das Urteil
Der Richter verkündet einen Schuldspruch und verhängt eine bedingte Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 800 Euro (200 Tagessätze zu vier Euro). Bei solchen Delikten sehe der Gesetzgeber einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren vor.
Es handle sich um eine „sehr, sehr gewichtige Straftat“, die „nicht zu verharmlosen“ sei, betont der Richter. Der Angeklagte habe andere Personen zu Unrecht belastet. Das Rechtssystem funktioniere nicht, wenn sich Polizei, Staatsanwälte und Richter nicht auf Zeugenaussagen verlassen können.
Mildernd wirken das Geständnis und dass manche Delikte in ein Zusatzstrafenverhältnis fallen. Demgegenüber erschwerend das Zusammenkommen von drei Vergehen mit einem Verbrechen, eine einschlägige Vorstrafe im Suchtmittelbereich, dass es mehrere Opfer gab sowie der rasche Rückfall.
Alle Parteien verzichten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.