Betrugsanzeige wegen Honorar des Anwalts

Deswegen ist der sein Honorar einklagende Rechtsanwalt in anhängigem Zivilprozess nicht kompromissbereit.
Ein Unternehmer hat den Oberländer Rechtsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch wegen schweren Betrugs angezeigt und zudem disziplinär bei der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer, weil er die Honorarforderung des Anwalts für weit überzogen hält.
11.300 Euro hat der Rechtsanwalt von dem Unternehmer für die Ausarbeitung von sogenannten Feilbietungsbedingungen für eine private Versteigerung einer großen Liegenschaft gefordert. Der Anwalt des Unternehmers meint aber, sein Kollege hätte nur 2400 Euro verlangen dürfen.
Honorarprozess als Beweis
Der Unternehmer hat bei der von einem Notar begleiteten privaten Versteigerung eine Liegenschaft um 1,9 Millionen Euro gekauft. Den Grundstückskäufer hat der Anwalt, der die Versteigerungsbedingungen erstellt hat, auf Zahlung seines Honorars geklagt.
In der ersten Verhandlung in dem anhängigen Zivilprozess kam es am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu keiner gütlichen Einigung zur Beendigung des Rechtsstreits. Weil er mit den Anzeigen als potenzieller Krimineller bezeichnet worden sei, sei er zu keinem Vergleich bereit, sagte der klagenden Rechtsanwalt während der ersten Tagsatzung. Zudem benötige er ein Urteil als Beleg für seine Unschuld gegenüber der Staatsanwaltschaft und der Rechtsanwaltskammer. Die nächste Verhandlung im Honorarprozess findet im März 2022 statt.
Von Miteigentümern, die die Liegenschaft versteigern ließen, habe er als Honorar für seine Leistungen 7200 Euro erhalten, sagte der klagende Anwalt vor Gericht. Vom beklagten Grundstückskäufer hätte er für seine Arbeit sogar 25.000 Euro fordern dürfen. Er sei ihm aber entgegengekommen und habe davon weniger als die Hälfte verlangt. Unverständlicherweise sei das dem Beklagten aber immer noch zu viel. Deshalb werde er in Zukunft auf nichts mehr verzichten und stets auf die Bezahlung des gerechtfertigten Honorars in voller Höhe pochen.