Vorarlberg

Irrtümliche Notwehr: Brutal zugeschlagen

18.11.2021 • 20:36 Uhr
Dem Kontrahenten wolle er keinen Cent bezahlen, gab der Angeklagte an. <span class="copyright">Hartinger</span>
Dem Kontrahenten wolle er keinen Cent bezahlen, gab der Angeklagte an. Hartinger

62-Jähriger glaubte, er werde gleich angegriffen, und brach Widersacher mit Schlägen mit Holzlatte zwei Finger.

Mit einer Holzlatte hat der 62-Jährige im April in Dornbirn auf seinen Widersacher eingeschlagen und ihn dabei schwer verletzt. Dabei wurden dem Mann zwei Finger gebrochen. Er erlitt zudem eine blutende Wunde am Kopf sowie eine Abschürfung.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat den Vorfall als Verbrechen der schweren Körperverletzung angeklagt. Dafür beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Richter Thomas Wallnöfer wertete die Tat aber am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch nur als grob fahrlässige Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Haft.

Teilbedingte Geldstrafe

Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Als Teilschmerzengeld hat er dem Verletzten 400 Euro zukommen zu lassen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidigerin Christina Lindner meldete sofort volle Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an. Nun wird in zweiter Instanz das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Der Angeklagte möchte freigesprochen werden. Er meint, in Notwehr zugeschlagen zu haben. Nach Ansicht von Richter Wallnöfer hat der 62-Jährige aber irrtümlich angenommen, sich in einer Notwehrsituation befunden zu haben. Putativnotwehr nennen das die Juristen. Objektiv betrachtet habe keine Notwehrsituaton vorgelegen, sagte der Strafrichter. Denn der Angeklagte sei nur verbal angegriffen worden. Sein Widersacher habe ihn zur Rede gestellt, weil der Angeklagte fremde Briefkästen beschädigt habe. Dazu erfolgte der Schuldspruch wegen Sachbeschädigung. Früher habe es tätliche Auseinandersetzungen zwischen den beiden Männer gegeben, berichtete der Richter.
Er zahle dem Gericht die Geldstrafe, aber dem Opfer keinen Cent, sagte der Angeklagte.