Vorarlberg

Mitverantwortlich für tödlichen Bauunfall

24.02.2022 • 18:18 Uhr
Am Landesgericht werflogte ein erstinstanzlicher Schuldspruch. <span class="copyright">Hartinger</span>
Am Landesgericht werflogte ein erstinstanzlicher Schuldspruch. Hartinger

18-kjähriger Bauarbeiter starb 2017 bei Einsturz einer Montafoner Bachbrücke, die saniert werden sollte.

Auch Richter Thomas Wallnöfer sprach im Gerichtssaal von einer menschlichen Tragödie. Tödlich endete für einen 18-jährigen Bauarbeiter am 19. Oktober 2017 ein Arbeitsunfall im Montafon. Bei Sanierungsarbeiten stürzte ein Teil einer kleinen Bachbrücke in Gargellen ein. Vier Tonnen schwere Betonteile des Widerlagers erdrückten den im Bachbett unter der Brücke arbeitenden Maurerlehrling.

Anklage gegen Chefs

Für den tödlichen Unfall wurden am Donnerstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch sowohl der Inhaber der Baufirma, für die der 18-Jährige arbeitete, als auch deren damaliger gewerberechtlicher Geschäftsführer verantwortlich gemacht.

Die beiden unbescholtenen Angeklagten wurden wegen grob fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Dafür wurde der 46-jährige Bauunternehmer zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 4080 Euro (240 Tagessätze zu je 17 Euro) verurteilt. Über den 60-jährigen Ex-Geschäftsführer wurde eine bedingte Gefängnisstrafe von vier Monaten und eine Geldstrafe von 6000 Euro (240 Tagessätze à 25 Euro) verhängt.

Berufung angemeldet

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die von Franz Josef Giesinger und Thomas Raneburger verteidigten Angeklagten meldeten volle Berufung an, über die das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden wird. Staatsanwältin Konstanze Manhart nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Haft gewesen. Die ausgesprochenen kombinierten Strafen entsprechen acht Monaten Freiheitsentzug.
Nach Ansicht des Strafrichters haben es die Angeklagten unterlassen, vor den Bauarbeiten mit geeigneten Schutzmaßnahmen für die Tragsicherheit der auch durch Vermurungen beschädigten und zumindest vier Jahrzehnte alten Brücke zu sorgen. Die Baufirma sollte im Auftrag der Gemeinde die kleine Brücke mit einer zusätzlichen Betondecke versehen.

Das Bezirksgericht Bludenz hatte sich im März 2020 im Laufe der Verhandlung für unzuständig erklärt, weil nach seiner Ansicht wohl nicht nur die ursprünglich angeklagte fahrlässige Tötung vorlag, sondern sogar eine grob fahrlässige Tötung. Bezirksgerichte dürfen nur über Delikte mit einer Strafdrohung von bis zu einem Jahr Haft entscheiden.
Rechtskräftig freigesprochen wurde in Bludenz der Baggerfahrer der Baufirma vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung.