Ex-Bankfilialleiter von Untreue freigesprochen

Für das Gericht war nicht erwiesen, dass der Vorstand das Geldinstitut geschädigt hat.
Vom Vorwurf des mit ein bis zehn Jahren Haft bedrohten Verbrechens der Untreue wurde der angeklagte Ex-Bankfilialleiter am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
In der Anklageschrift wurde dem 55-jährigen Angeklagten zur Last gelegt, er habe als damaliger Vorstand der Bank aus dem Bezirk Bregenz zwischen 2012 und 2017 im Alleingang in wirtschaftlich unvertretbarer Weise unbesicherte Kredite an Kunden vergeben und damit das Geldinstitut um drei Millionen Euro geschädigt.
Er habe seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht.
Freispruch für Angeklagten. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher sei aber zur Ansicht gelangt, der Co-Bankvorstand und der Aufsichtsrat der Bank seien vor den Kreditvergaben stets informiert worden. Das teilte auf Anfrage Verteidiger Georg Kudrna mit. Zudem habe sein unbescholtener Mandant nie die Bank schädigen wollen, sondern im Interesse der Bank gehandelt.
Das Urteil erging überraschenderweise bereits am dritten von acht angesetzten Verhandlungstagen. Der Schöffensenat habe das Verfahren schon nach der Befragung des Angeklagten sowie von sechs von 15 oder 16 Zeugen schon für spruchreif gehalten, sagt Kudrna. Ursprünglich war die Urteilsverkündung erst für 10. März geplant.
Verwunderung über Anklage
Der Wiener Rechtsanwalt sagte nach dem Prozess, er sei verwundert, dass die Wiener Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) überhaupt Anklage erhoben habe, zumal die WKStA einige Zeugen gar nicht befragt habe.
Durch das Strafverfahren habe es, trotz des nunmehrigen Freispruchs, Kollateralschäden für seinen Mandanten gegeben. Dazu erwähnte der Verteidiger den zu Unrecht beschädigten Ruf seines Mandanten. Darüber hinaus müsse der Bund laut Gesetz nur maximal 5000 Euro der Anwaltskosten des Freigesprochenen übernehmen.
Die Öffentlichkeit war zu Beginn der Hauptverhandlung bis zur Urteilsverkündung wegen des Bankgeheimnisses ausgeschlossen worden. Von der frühen Urteilsverkündung wurden daher auch die Medien überrascht.
Der Angeklagte war von 2003 bis 2017 Geschäftsleiter des Geldinstituts. 2017 erhielt er die Kündigung. Daraufhin verklagte er die Bank in einem Arbeitsprozess mit einer Kündigungsanfechtung. Der Rechtsstreit endete 2018 mit einem Vergleich. Demnach erhielt der Gekündigte von seinem Ex-Arbeitgeber 60.000 Euro.