Sachwalterin der Mutter zweigte 32.000 Euro ab

Bedingte Haftstrafe von acht Monaten wegen Untreue für unbescholtene 69-Jährige nicht rechtskräftig.
In den elf Monaten vor dem Tod ihrer besachwalteten Mutter zweigte die angeklagte Sachwalterin nach den gerichtlichen Feststellungen zwischen Juli 2015 und Juni 2016 mit Überweisungen 32.437,98 Euro von deren Bankkonto ab.
Das trug der Angeklagten am Dienstag in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen des Vergehens der Untreue ein. Dafür wurde die unbescholtene 69-Jährige zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von acht Monaten verurteilt. Die Probezeit beläuft sich auf drei Jahre. Das Urteil, mit dem Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Verhandlung in Abwesenheit
Die seit vielen Jahren in den USA lebende Vorarlbergerin ist zur Gerichtsverhandlung in Feldkirch unentschuldigt nicht erschienen. Weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorlagen, konnte in Abwesenheit der Angeklagten verhandelt werden. Denn angeklagt war nur ein Vergehen und kein Verbrechen, die Beschuldigte wurde vor der Verhandlung von US-Behörden im Rechtshilfeweg zu den Vorwürfen einvernommen, und die Ladung zum Strafprozess wurde der Hausfrau in den USA nachweislich zugestellt.
Die angeklagte Sachwalterin habe ohne Zustimmung des zuständigen Bezirksgerichts Feldkirch sieben Überweisungen vorgenommen, vier auf ihr eigenes US-Konto und drei auf jenes ihres Sohnes, sagte Richterin Sabrina Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Bei ihrer Einvernahme als Beschuldigte habe sie in den USA angegeben, der Lebensgefährte ihrer Mutter habe im fraglichen Zeitraum die Gelder überwiesen. Der Mann ist aber schon 2104 gestorben. Sein Neffe gab vor Gericht als Zeuge zu Protokoll, zu ihm habe die Beschuldigte gesagt, die von ihr verwendeten Gelder der Mama seien Aufwandsentschädigungen gewesen. Sie habe damit Kosten für Flüge und Besuche in Vorarlberg bezahlt.