Vorarlberg

Haftstrafe nach sechstem Einbruch

24.02.2023 • 14:28 Uhr
Der Angeklagte war wegen mehrerer Delikte vorbestraft. <span class="copyright">Hofmeister</span>(Symbolbild)
Der Angeklagte war wegen mehrerer Delikte vorbestraft. Hofmeister(Symbolbild)

Vorbestrafter 24-Jähriger beging sechs Geschäftseinbrüche. Unbescholtener Mittäter muss nicht ins Gefängnis.

Wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen Einbruchsdiebstahls wurde der mit fünf Vorstrafen belastete Arbeitslose am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen vier Haftmonate aus einer Vorstrafe wegen Vermögensdelikten. Damit beträgt die Gesamtstrafe 18 Monate Gefängnis. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher, das der von Halil Arslan verteidigte Erstangeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.

Der geständige und zur Aufklärung der Taten beitragende 24-Jährige beging in Vorarlberg im Vorjahr sechs Einbruchsdiebstähle und einen Diebstahl in Geschäftslokale und Gaststätten und erbeutete dabei rund 1400 Euro. Bei einem Imbissstand brach der Syrer zweimal ein. Er habe bereits zwei Jahre und acht Monate in österreichischen Gefängnissen verbüßt, sagte der Erstangeklagte, der sich seit September 2023 in Untersuchungshaft befindet. Verurteilt wurde er in der Vergangenheit auch wegen Sexualdelikten. Wegen Einbruchsdiebstählen ist gegen ihn in der Schweiz ein Strafverfahren anhängig.

Mittäter bei sechs der sieben Vorarlberger Taten war der geständige Zweitangeklagte. Über den unbescholtenen 20-Jährigen aus Syrien wurde eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von drei Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je 4 Euro) verhängt. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Für den jungen Erwachsenen galt eine Strafdrohung von null bis fünf Jahren Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.

Der von Andrea Concin verteidigte 20-Jährige hat mit 1100 Euro bereits den größten Teil der Beute zurückgegeben. Der Syrer platzierte an zwei Tatorten Kuverts mit Geld, verbunden mit einer schriftlichen Entschuldigung.