Anklage: Versuchter Mord in Diskothek

Staatsanwaltschaft wirft 21-jährigem Angeklagten vor, im Dezember 2024 in einer Disco in Röthis einen 18-Jährigen mit einem Messerstich vorsätzlich zu töten versucht zu haben.
Wegen versuchten Mordes hat die Staatsanwaltschaft am Landesgericht Feldkirch Anklage erhoben. Die nicht rechtswirksame Anklageschrift kann noch mit einem Einspruch bekämpft werden.
Tod des Opfers in Kauf genommen
Dem 21-jährigen Angeklagten wird nach Angaben von Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer vorgeworfen, er habe am 1. Dezember 2024 in einer Diskothek in Röthis einen 18-Jährigen mit einem Messerstich vorsätzlich zu töten versucht. Demnach soll er zumindest mit bedingtem Vorsatz gehandelt haben. Er soll den möglichen Tod des Opfers in Kauf genommen haben.
Der Geschworenenprozess soll im November stattfinden. Für den Fall eines Schuldspruchs würde der Strafrahmen für den jungen Erwachsenen 10 bis 20 Jahre Haft betragen.
Messerstich und Notoperation
Gegen 1.50 Uhr Uhr soll, so Nußbaumer, am 1.12.2024 eine tätliche Auseinandersetzung eskaliert sein. Dabei soll der damals 20 Jahre alte Disco-Besucher mit einem Klappmesser auf den Oberkörper des 18-Jährigen eingestochen haben. Der Messerstich soll sieben Zentimeter tief in den rechten Brustbereich des Opfers eingedrungen sein. Der rechte Lungenmittellappen wurde nach Darstellung der Staatsanwaltschaft getroffen.
Der 18-jährige soll der Anklageschrift zufolge lebensgefährlich verletzt worden sein. Er wurde notoperiert.
Der Beschuldigte flüchtete nach Angaben der Polizei nach der Tat. Der Syrer konnte noch am selben Tag festgenommen werden. Bei der gefundenen Tatwaffe gefunden handelt es sich gemäß der Anklageschrift um ein 24 Zentimeter langes Klappmesser mit einer Klingenlänge von zehn Zentimetern.
Angeklagter bestreitet Tatvorwurf
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Er bestreitet den Tatvorwurf und sagt, er habe den 18-Jährigen nicht umbringen wollen. Es wird davon ausgegangen, dass sich der Angeklagte vor Gericht nur zu einer (absichtlichen) schweren Körperverletzungen schuldig bekennen wird.
Die Staatsanwaltschaft argumentiert damit, dass ein Täter bei einem Messerstich in die Brust das Ausmaß der Verletzung nicht kontrollieren könne. Es hänge vom Zufall ab, ob das Opfer die Tat überlebe oder nicht.
Allein die Staatsanwaltschaft hat für den Geschworenenprozess die Befragung von zehn Zeugen beantragt.
Der Angeklagte habe zwei Vorstrafen, berichtete Nußbaumer. Im psychiatrischen Gutachten werde ihm eine eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit nach dem Konsum von Kokain und Alkohol und wegen einer Persönlichkeitsstörung bescheinigt.