Angeklagter schlug und bedrohte seine minderjährige Tochter und seine Gattin wiederholt. Weil 41-Jähriger eingeschränkt zurechnungsfähig war, muss er nicht ins Gefängnis.
Der 52-Jährige bestahl zudem die missbrauchte Frau und andere Geschädigte. Nach zahlreichen Vorstrafen muss er nun ins Gefängnis. Das Urteil aber noch nicht rechtskräftig.