Neunfach Vorbestrafter bedrohte Richterin

Dem Urteil zufolge drohte der Angeklagte mit Handgreiflichkeiten, sollte sein Erwachsenenvertreter nicht seiner Funktion enthoben werden.
Wegen Verleumdung und versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt wurde der mit neun Vorstrafen belastete Angeklagte am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Denn Verteidigerin Christina Lindner meldete volle Berufung an. Der Staatsanwalt nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.
Mehrfache Verleumdung
Nach den gerichtlichen Feststellungen verleumdete der Angeklagte am 9. Oktober 2024 vor der Polizei in Dornbirn seinen Erwachsenenvertreter, seinen ehemaligen Vermieter und eine ehemalige Nachbarin. Demnach behauptete er bewusst wahrheitswidrig, die drei Personen hätten ihn am 9.10.2024 in einem Stadel in Dornbirn stundenlang eingesperrt, obwohl er blind und im Rollstuhl sei. Beim Erwachsenenvertreter handelt es sich um einen Rechtsanwalt.
Richterin am Telefon bedroht
Dem Urteil zufolge drohte der 43-Jährige zudem am 7. Oktober 2024 telefonisch der für ihn zuständigen Pflegeschaftsrichterin des Bezirksgerichts Dornbirn damit, er werde zum Gericht kommen und handgreiflich werden, sollte sie seinen ihn vernachlässigenden Erwachsenenvertreter nicht seiner Funktion entheben.
Der Strafrahmen erhöhte sich um die Hälfte auf sechs Monate bis siebeneinhalb Jahre Gefängnis, weil es sich beim Angeklagten um einen Rückfalltäter handelt. Denn er hat bereits zumindest zwei einschlägige Haftstrafen verbüßt. Sechs seiner neun Vorstrafen sind einschlägiger Natur.
Eingeschränkt zurechnungsfähig
Mildernd gewertet wurde vor allem die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten, dem eine Persönlichkeitsstörung bescheinigt wurde. Demnach ist er ein manipulativer Mensch, der oft lügt, betrügt und Urkunden und Beweismittel fälscht.
Noch nicht entschieden wurde zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen über die zusätzlichen Anklagevorwürfe. Dem Unterländer werden neuerlich Urkundenfälschungen, ein Betrug und eine Beweismittelfälschung zur Last gelegt. Beispielsweise soll er die ÖGK betrügerisch zur Herausgabe eines Rollstuhls veranlasst und sich selbst die Pflegestufe 6 verordnet haben.
Amtsmissbrauch unterstellt
Darüber hinaus wird ihm eine weitere Verleumdung vorgeworfen. Er soll einvernehmenden Dornbirner Polizist bewusst wahrheitswidrig die falsche Protokollierung seiner Aussagen und damit einen Amtsmissbrauch unterstellt haben.
Der aus der Untersuchungshaft vorgeführte Angeklagte bestreitet sämtliche Vorwürfe und beantragt Freisprüche.