Erbstreit: 262.000 Euro für klagende Schwester

Zivilprozess zwischen Töchtern der Erblasserin um rund 500.000 Euro endete mit gütlicher Einigung.
Die Klägerin erhält von ihrer beklagten Schwester 262.000 Euro. Darauf verständigten sich die Streitparteien am Dienstag in der jüngsten Verhandlung in dem Erbprozess am Landesgericht Feldkirch. Mit der gütlichen Einigung wurde der Zivilprozess zumindest vorläufig beendet. Der gerichtliche Vergleich wurde bedingt abgeschlossen und kann noch bis 12. Mai widerrufen und für ungültig erklärt werden.
Ursprünglich höhere Forderung
Nach dem Tod der Mutter hatte die Klägerin von ihrer Schwester rund eine halbe Million Euro als zusätzliche Erbschaft aus übertragenem Liegenschaftsvermögen gefordert. Am Landesgericht fanden mehrere Verhandlungen statt. Ein gerichtliches Gutachten wurde eingeholt. Während des Gerichtsverfahrens bezahlte die Beklagte ihrer Schwester 180.000 Euro.
In der Tagsatzung am Dienstag einigten sich die Streitparteien darauf, dass die Beklagte der Klägerin weitere 82.000 Euro zukommen lässt. Davon entfallen 7300 Euro auf den Rückersatz der Hälfte der Barauslagen der klagenden Partei. Dabei handelt es sich um die halbe Gerichtsgebühr von ursprünglich 7900 Euro und die halben Gutachterkosten.
Nervliche Belastung
Klagsvertreter Lothar Giesinger hatte vor der Verhandlung am Dienstag für einen Vergleich zunächst noch 100.000 Euro verlangt. Beklagtenvertreter Martin Trefalt hatte dafür 50.000 Euro angeboten. Zivilrichter Daniel Mayer sagte, er hätte einen verbleibenden Klagsanspruch von 70.000 bis 90.000 Euro errechnet.
Die Klägerin sei wegen des Rechtsstreits mit der Schwester nervlich überfordert und deshalb zur Verhandlung am Dienstag nicht mehr aus Deutschland angereist, berichtete Klagsvertreter Giesinger. Die beklagte Ex-Lehrerin lebt in der Schweiz. Die Streitparteien verfügen nach Angaben der beteiligten Rechtsanwälte über keine Rechtsschutzversicherung. Deshalb haben sie für die beträchtlichen Kosten des eigenen Anwalts selbst aufzukommen.