Vorarlberg

Hagen-Canaval vor dem Verwaltungsgericht

03.10.2023 • 17:55 Uhr
Hagen-Canaval wird im Dezember 2022 aus dem Landtag getragen. <span class="copyright">hartinger</span>
Hagen-Canaval wird im Dezember 2022 aus dem Landtag getragen. hartinger

Die Klimaaktivistin Marina Hagen-Canaval hatte am Dienstag Gelegenheit ihre Bescheidbeschwerde vor dem LVwG zu untermauern.

Am Landesverwaltungsgericht (LVwG) wurde am Dienstag die Beschwerde von Marina Hagen-Canaval gegen eine Verwaltungsstrafe im Zusammenhang mit ihrem Klimaprotest im Vorarlberger Landtag verhandelt. Die Proponentin des Protestbündnisses ,,Extinction Rebellion” war im Dezember des Vorjahres aus dem Landtag getragen worden. Dabei hatte ein Polizist sie rechtswidrig an den Haaren gerissen, wie das LVwG bereits festgestellt hat.

Die Verwaltungsstrafen, die aufgrund des Protests gegen die übrigen Teilnehmer verhängt worden waren, wurden aufgrund einer Gesetzeslücke bereits aufgehoben, da aus Sicht des Landesverwaltungsgerichtes nur Demonstrationen unter freiem Himmel strafbar sind, wenn sie innerhalb der gesetzlichen Bannmeile vor dem Landtag stattfinden. Laut Behörde hatte Hagen-Canaval dabei die Versammlungsleitung inne, was sie bestreitet. Die 27-Jährige hatte Beschwerde gegen die deshalb verhängte Strafe eingelegt und rechnete nun ,,mit einem Freispruch”. Weiter heißt es in einer Aussendung: ,,Die Aktivistin verzichtete im Prozess auf einen Anwalt und verteidigte sich selbst.”

Allerdings handelt es sich beim Beschwerdeverfahren vor dem LVwG weder um einen Prozess, noch hatte sich die Beschwerdeführerin zu verteidigen oder konnte ,,freigesprochen” werden. Sie hatte vielmehr vorzubringen, weshalb das rechtskräftige Straferkenntnis der Behörde aus ihrer Sicht gesetzwidrig gewesen sein soll.

Klima-Aktion vor dem Landhaus Bregenz am 6. Juni 2022 <span class="copyright">Extinction Rebellion</span>
Klima-Aktion vor dem Landhaus Bregenz am 6. Juni 2022 Extinction Rebellion

Erkenntnis ergeht schriftlich

Im aktuellen Beschwerdeverfahren habe sie nun der ,,Richterin eine Liste mit Argumenten und Beweisen” vorgelegt, hieß es in einer Aussendung, ,,warum die Behauptung der LPD Vorarlberg im Polizeiakt unwahr sei.” Die Richterin habe in der mündlichen Verhandlung am Dienstag betont, sie werde Sachverhalt sehr genau prüfen, heißt es von der ,,Extinction Rebellion”. Die Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes wird wie üblich, in einigen Wochen schriftlich erfolgen.

”Ich bedanke mich bei der LPD Vorarlberg für diese Gelegenheit, die unwahren Annahmen der Behörde richtig stellen zu dürfen” erklärte Hagen-Canaval sarkastisch. Die Behörde vor dem LVwG von ihr selbst angestrengt worden war und die Behörde dort wie sie nur Parteienstellung hatte.