Vorarlberg

Gewalt gegen Gattin: Fünfeinhalb Jahre Haft

20.10.2023 • 13:34 Uhr
Der Angeklagte wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.<span class="copyright"> hartinger</span>
Der Angeklagte wurde zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. hartinger

Unbescholtener 68-Jähriger hat nach Ansicht der Richter Ehefrau zwischen 1999 und 2023 immer wieder vergewaltigt, geschlagen, gewürgt und bedroht.

Wegen Vergewaltigung, fortgesetzter Gewaltausübung und gefährlicher Drohung, jeweils in mehreren Fällen, wurde der unbescholtene Angeklagte in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Als Teilschadenersatz hat der 68-jährige seiner Ehefrau als mutmaßlichem Opfer 20.000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil des Schöffensenants unter dem Vorsitz von Richterin Silke Sandholzer ist nicht rechtskräftig. Denn der von Gerhard Preisl verteidigte Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde, Strafberufung und Beschwerde gegen die Verpflichtung zur Schadenersatzzahlung an. Staatsanwalt Johannes Hartmann kündigte eine Strafberufung an. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.

Nach Ansicht des Schöffensenats hat der Dornbirner seine Gattin zwischen 1999 und Mai 2023 mehrfach vergewaltigt, geschlagen, gewürgt, mit Gegenständen beworfen und bedroht.  Demnach hat er, etwa wenn sie krank war oder ihre Tage hatte, mehrmals seiner Frau die Kleider zerrissen, sie geschlagen und vergewaltigt. Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der in der Türkei geborene Österreicher seiner Gattin mitunter auch ein Messer an den Hals gehalten und ihr damit gedroht, sie umzubringen.

Gewalt seit 1976

Das Gericht ging von ehelicher Gewalt seit 1976 aus. Aus rechtlichen Gründen wurde der Beginn des Tatzeitraums aber erst mit 1999 angenommen. Mildernd waren die Unbescholtenheit und das hohe Alter des 68-jährigen Untersuchungshäftlings. Erschwerend gewertet wurden das Zusammentreffen von Verbrechen und Vergehen, die zahlreichen Tatwiederholungen, der lange Tatzeitraum, die begangenen Taten gegen eine Familienangehörige und die Verwendung eines Messers als Waffe.

Nicht entschieden wurde über den Vorwurf, dass der Angeklagte auch gegen seine Kinder gewalttätig gewesen sein soll.

Der Pensionist sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Er heiratete 1972 in der Türkei. 1976 folgte ihm seine türkische Frau nach Vorarlberg nach. Sie zeigte ihn 1999 wegen Körperverletzung an. Das Strafverfahren wurde eingestellt, aus unbekannte Gründen. Damals befand sie sich vorübergehend in einem Frauenhaus.

Bei der heuer erfolgten Festnahme des Beschuldigten in der Ehewohnung hätten Polizisten frische Verletzungen bei der neuerlich Anzeige erstattenden Gattin festgestellt, sagte Staatsanwalt Hartmann.

Vorbericht:

Anklage: 47 Jahre lang Gewalt gegen Ehefrau