Vorarlberg

Haftstrafe für Fahrer von falschen Polizisten

24.10.2023 • 13:43 Uhr
Der angeklagte Chauffeur wurde zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. <span class="copyright">hartinger</span>
Der angeklagte Chauffeur wurde zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. hartinger

Zwölf teilbedingte Haftmonate für unbescholtenen 63-Jährigen, der laut Urteil an Betrugsversuch mitwirkte. Älteres Ehepaar informierte Polizei, als falsche Polizisten anriefen.

Ein älteres Ehepaar aus dem Montafon fiel nicht auf die Betrüger herein. Ein Anrufer behauptete am Telefon, er sei von der Polizei. Weil es in der Umgebung einen Raubüberfall gegeben habe, solle das Ehepaar als Vorsichtsmaßnahme seine Ersparnisse vor dem Haus deponieren. Polizisten würden das Geld abholen und in Sicherheit bringen.

Zum Schein befolgte das Ehepaar die telefonischen Anweisungen. Tatsächlich aber riefen die Senioren während des betrügerischen Festnetzanrufs auf dem Handy die Polizei an. Ein Paket mit 6000 Euro und drei Goldbarren wurde vor dem Haus abgelegt. Polizisten legten sich auf die Lauer. Als ein 24-jähriger Wiener das Paket am 15. Juni abholte, wurde er festgenommen. Verhaftet wurde auch sein Fahrer.

Der angeklagte Chauffeur wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch wegen des Vergehens des versuchten schweren Betrugs als Beitragstäter zu zwölf Monaten Gefängnis verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil vier Monate. Acht Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte und Staatsanwältin Karin Dragosits nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf bis zu drei Jahre Gefängnis.

Strafe verbüßt

Der 63-jährige Türke aus der Schweiz hat die vier unbedingten Haftmonate bereits in der Untersuchungshaft verbüßt. Deshalb wurde der Taxifahrer am Dienstag nach der Gerichtsverhandlung aus dem Feldkircher Gefängnis in die Freiheit entlassen.

Der Angeklagte sagte, er habe von den betrügerischen Absichten seines Fahrgasts nichts gewusst. Verteidigerin Emelle Eglenceoglu beantragte einen Freispruch. Richter Martin Mitteregger ging aber davon aus, dass der ein Privatauto lenkende Angeklagte über das kriminelle Vorhaben des 24-jährigen Abholers informiert war.

Der 24-jährige türkischer Abstammung steht im Verdacht, als Abholer an weiteren Betrügereien beteiligt gewesen zu sein. Deshalb ermittelt gegen ihn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien.

Richter Mitteregger und Staatsanwältin Dragosits sagten, es zähle zu den miesesten Betrügereien, ältere Menschen mit vorgetäuschten Polizei-Anrufen um ihre Ersparnisse zu bringen. Um Nachahmer abzuschrecken, sei gegen den unbescholtenen Angeklagten eine Gefängnisstrafe verhängt worden, merkte der Strafrichter an.