Vorarlberg

Nach Sex von junger Frau Geld erpresst

31.10.2023 • 16:13 Uhr
Der Angeklagte erpresste eine Frau mehrfach. <span class="copyright">hartinger</span>
Der Angeklagte erpresste eine Frau mehrfach. hartinger

Geldstrafe und bedingte Haftstrafe: Vorbestrafter erpresst laut Urteil 500 Euro mit der Drohung, sonst ihrer Mutter und ihrem Arbeitgeber vom Sex am Arbeitsplatz zu berichten.

Wegen Erpressung und versuchter Erpressung wurde der mit vier Vorstrafen belastete Arbeitslose am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je 4 Euro) verurteilt. Zudem hat er der Geschädigten 500 Euro als Schadenersatz zurückzuzahlen.

Das Urteil von Richterin Silke Sandholzer, das der von Robert Mäser verteidigte Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig; denn die Vertreterin der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht umgerechnet neun Monaten Haft.

Der 23-Jährige erpresste nach den gerichtlichen Feststellungen im August 2022 von einer jungen Tirolerin 500 Euro. Demnach drohte er ihr nach einer kurzen Beziehung damit, ihrer konservativ eingestellten Mutter und ihrem Arbeitgeber vom gemeinsamen Sex an ihrem Arbeitsplatz zu erzählen, wenn sie ihm nicht 500 Euro bezahle.

Erpressung

Danach versuchte der in Vorarlberg lebende Südosteuropäer nach Ansicht der Richterin, von der jungen Frau ab November 2022 weitere 600 Euro zu erpressen. Indem er ihr neuerlich damit drohte, ihrer Mama und ihrem Chef vom Geschlechtsverkehr an ihrem Arbeitsplatz zu erzählen. Zudem drohte der Angeklagte dem Urteil zufolge damit, Nacktbilder von ihr weiterzugeben.

Richterin Sandholzer folgte den belastenden Angaben der jungen Frau. Der Strafprozess wurde zuerst am Landesgericht Innsbruck geführt, dann aber ans Landesgericht Feldkirch abgetreten. Erschwerend gewertet wurden zwei einschlägige Vorstrafen und der rasche Rückfall. Mildernd waren das Teilgeständnis und der Versuch bei einer der angeklagten Taten.

Der Angeklagte bekannte sich zu den Erpressungsversuchen schuldig. Er bestritt aber die Erpressung von 500 Euro. Das Geld habe sie ihm freiwillig gegeben, damit er sich den Besuch bei ihr in Tirol leisten habe können, sagte der 23-Jährige. Bereits im Juli 2022 habe er von ihr 1800 Euro erhalten, berichtete der Arbeitslose. Sie habe ihm das Geld wohl in der Hoffnung auf eine dauerhafte Liebesbeziehung geschenkt. Sie hätten aber keine Liebesbeziehung gehabt. Er habe sie einmal in Tirol besucht. Es sei zwischen ihnen nie zum Geschlechtsverkehr gekommen.