Glücksspieler sind 27.000 Euro zu wenig

Kläger sagt, er sei bei Vergleich zu Teilrückzahlung von Glücksspielverlusten geschäftsunfähig gewesen.
Der 46-Jährige aus dem Bezirk Bludenz hat nach eigenen Angaben zwischen April 2020 und Dezember 2021 bei Online-Glücksspielen eines ausländischen Anbieters 81.000 Euro verloren. Er unterschrieb am 8. März 2022 in der Arbeiterkammer (AK) in Feldkirch einen Vergleich. Danach überwies ihm das Glücksspielunternehmen 27.000 Euro. Damit wurde dem Vorarlberger, der nicht klagen, sondern schnell Geld bekommen wollte, ein Drittel seiner Verluste ersetzt.
Als Kläger in einem Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch fordert der Oberländer jetzt doch die Rückzahlung seiner gesamten Spielverluste, also restlich noch 54.000 Euro. Denn der anwaltlich von Serkan Akman vertretene Kläger sagt, er sei beim Unterschreiben des Vergleichs nicht geschäftsfähig gewesen. Damit sei die gütliche Einigung nicht rechtswirksam geworden.
Der 46-Jährige sagte am Mittwoch bei seiner gerichtlichen Befragung, er sei beim Termin in der Arbeiterkammer stark alkoholisiert gewesen und unter Medikamenteneinfluss gestanden. Er habe ein Blackout gehabt und nicht gewusst, was er tue. In diesem Zustand habe er unterschrieben.
Am 23. Februar 2022 hatte er der für ihn einschreitenden Konsumentenberatung der Arbeiterkammer mitgeteilt, das schriftliche Angebot des Glücksspielunternehmens vom 16. Februar anzunehmen. Danach aber habe er es sich anders überlegt, gab der Kläger zu Protokoll, weil das Angebot ein zu niedriges gewesen sei.
Gutachten wird ergänzt
Der zuständige AK-Konsumentenberater sagte als Zeuge, er habe beim Kläger beim Termin am 8. März 2022 keine Alkoholisierung festgestellt. Die Hausärztin berichtete als Zeugin, der Kläger sei alkoholabhängig.
Der psychiatrische Sachverständige Gerald Zernig wird sein Gutachten ergänzen. Dazu vertagte Zivilrichterin Simone Winklbauer die Verhandlung. Der Gutachter soll Auskunft darüber geben, ob der Kläger beim Unterschreiben geschäftsfähig war oder nicht.