Mit Morddrohungen Ex-Frau traumatisiert

Zwei Jahre Gefängnis für vorbestraften 44-Jährigen, der seine Ex-Gattin bedrohte und neuerlich stalkte.
Vor allem wegen der Morddrohungen habe die Ex-Gattin des Angeklagten eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) erlitten, sagte der psychologische Gerichtsgutachter Daniel Gutschner.
Zwei Jahre Haft
Wegen schwerer Körperverletzung, erlitten durch die posttraumatische Belastungsstörung, gefährlicher Drohung und beharrlicher Verfolgung wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil von Richter Marco Mazzia ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen belief sich auf sechs Monate bis fünf Jahre Haft.
Als Teilschmerzengeld hat der 44-Jährige seiner geschiedenen Gattin 14.400 Euro zu bezahlen. Zudem hat er für allfällige künftige Schäden aus seinen Taten zu haften.
Fast täglich aufgelauert
Der 44-jährige Türke hat nach den gerichtlichen Feststellungen seine Ex-Frau neuerlich beharrlich verfolgt. Demnach hat er ihr zwischen August und September 2023 nahezu täglich vor ihrer Unterländer Wohnung aufgelauert.
Zudem hat der Arbeitslose seinen Kindern Handynachrichten geschrieben. Dabei hat er angekündigt, seine Ex-Frau mit seinen Händen umzubringen, sollte sie einen Fehler machen. Er überwache ihre Wohnung 24 Stunden lang.
Drei Verurteilungen
Der 44-Jährige wurde zuvor am Landesgericht schon drei Mal verurteilt, auch zu Haftstrafen, weil er seine geschiedene Frau gestalkt hat. Im Jänner 2023 wurde er nach der jüngsten verbüßten Freiheitsstrafe vorzeitig entlassen. Den Strafrest von drei Monaten und 15 Tagen aus der bedingten Entlassung hat er jetzt auch abzusitzen. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre, drei Monate und 15 Tage Gefängnis.
Der Angeklagte räumte seine schriftlichen Drohnachrichten ein, sagte aber, dabei sei er alkoholisiert gewesen. Das neuerliche Stalking stritt er ab. Dazu und zur schweren Körperverletzung durch die Traumatisierung beantragte Verteidiger Martin Trefalt einen Freispruch.