Vorarlberg

Erpressung mit Sexvideo: Acht Monate Gefängnis

03.05.2024 • 19:37 Uhr
Erpressung mit Sexvideo: Acht Monate Gefängnis
Klaus Hartinger

37-Jähriger mit 15 Vorstrafen drohte Ex-Freundin mit Ver­öffentlichung des intimen Videos und beging Diebstähle.

Wegen versuchter Nötigung, Diebstahls, Entwendung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und Urkundenunterdrückung wurde der mit 15 Vorstrafen belas­tete Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu acht Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil, mit dem der Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre ein Jahr Haft gewesen.

Mit Diebstählen den Lebensunterhalt bestritten

Der 37-Jährige drohte nach Ansicht der Richterin seiner Ex-Freundin mit der Veröffentlichung eines Videos vom gemeinsamen Geschlechtsverkehr. Damit versuchte der unstete Mann vergeblich, sie dazu zu bewegen, wieder bei ihr einziehen zu dürfen. Nach den gerichtlichen Feststellungen stahl der Angeklagte seiner Ex-Freundin 20 Euro und Beruhigungsmittel in ihrer Wohnung. Des Weiteren entwendete der Arbeitslose dem Urteil zufolge Lebensmittel aus einem Hofladen. Darüber hinaus klaute er nach Überzeugung der Strafrichterin verschiedenen Geschädigten ein E-Bike, einen E-Scooter sowie eine Geldtasche mit einer Bankomatkarte und Ausweisen.

Der unstete Arbeitslose habe seinen Lebensunterhalt mit Diebstählen bestritten, sagte Staatsanwalt Rusch. Der Angeklagte gebe nur jene Tat zu, für die er mit Bildern einer Überwachungskamera überführt worden sei, nämlich einen Lebensmitteldiebstahl bei einem Hofladen. Freigesprochen wurde der von Sanjay Doshi verteidigte Angeklagte im Zweifel vom Vorwurf, er habe mit einer Nachricht auf Facebook einem jungen Mann damit gedroht, ihn und dessen Bruder zu schlagen.

Glück

Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass das für die Strafbemessung ausschlaggebende Delikt die versuchte Nötigung gewesen sei, merkte die Richterin an. Die Strafdrohung für den Rückfalltäter hätte sich nur dann um die Hälfte erhöht, wenn ein Vermögensdelikt strafbestimmend gewesen wäre. Er sei schon mehrmals wegen Vermögensdelikten inhaftiert gewesen.