Vorarlberg

Firmenmitbesitzer darf Unterlagen einsehen

22.05.2024 • 18:00 Uhr
Firmenmitbesitzer darf Unterlagen einsehen
klaus hartinger

Einigung zwischen zerstrittenen Brüdern in gerichtlichem Firmenbuchverfahren um Familienunternehmen.

Seit Jahren prozessieren die Angehörigen und dabei vor allem die beiden zerstrittenen Brüder nach dem Tod ihres Vaters mit beträchtlichem finanziellen Aufwand in unterschiedlichen Verfahren um Macht und Geld in dem Unterländer Familienunternehmen.

Das jüngste Gerichtsverfahren ist ein Firmenbuchverfahren. Dabei verlangt einer der Brüder als Gesellschafter der GmbH und vor Gericht als Antragsteller Bucheinsicht. In der Gerichtsverhandlung wurde eine Einigung erzielt. Demnach darf der Antragsteller an drei Tagen im Juni am Firmensitz jeweils zwischen 8 und 17 Uhr Einsicht in die Firmenunterlagen der letzten fünf Jahre nehmen. Für das Anfertigen von Kopien wird ihm ein Kopiergerät zur Verfügung gestellt. Der Gesellschafter darf Fragen stellen, die ihm der vor Ort anwesende Steuerberater des Unternehmens beantworten soll. Darüber hinaus noch nicht beantwortete Fragen wären dem Firmenbuch vorzulegen.

Der Antragsteller war Geschäftsführer des Familienunternehmens und ist jetzt nur noch Gesellschafter. Geschäftsführer der Firma ist jetzt sein Bruder. „Sie haben ein Recht auf Einsicht in die Firmenunterlagen“, sagte die Firmenbuchrichterin zum Antragsteller. Die Firma als Antragsgegnerin habe keinen Grund dafür vorgebracht, warum dem Antragsteller die Bucheinsicht verweigert werden dürfte.

“An der Nase herumgeführt”

Der Antragsteller sagte vor Gericht, er habe zuerst seinen Bruder um Bucheinsicht gebeten. Sein Bruder habe ihn dann an die Buchhaltung verwiesen. Die Buchhaltung habe aber nicht reagiert. So sei er an der Nase herumgeführt worden. Deshalb habe er den Gerichtsweg beschreiten müssen, wieder einmal.

Der ursprüngliche Plan wurde verworfen. Vorgesehen war zunächst eine Bucheinsicht beim Steuerberater in Feldkirch. Dafür hätten die Unterlagen mit einem Klein-Lkw vom Firmensitz im Bezirk Bregenz nach Feldkirch gekarrt werden müssen, sagte der Antragsteller.