Gemeinde verklagt Metallbaufirma wegen undichter Schulfassade

Die Schulerhalterin fordert Schadenersatz von der beauftragten Metallbaufirma. Der Spengler übernahm bereits einen Teil der Sanierungskosten, an denen sich auch Architekt und Bauleiter beteiligen könnten.
Wenn es regne, dringe Wasser über die undichte Glasfassade in die Mittelschule ein, vor allem in die Turnhalle, die Aula und das Lehrerzimmer. Das sagte der Bürgermeister der klagenden Bregenzerwälder Gemeinde vor Gericht. Der durch die mangelhafte Fassade entstandene Schaden soll sich inzwischen auf mehr als die vorerst angenommenen 105.000 Euro belaufen. Die Gemeinde klagt als Schulerhalterin die beauftragte Metallbaufirma auf Schadenersatz, die hauptverantwortlich für die mangelhafte Schulfassade sein soll.
Vergleichsgespräche
Mit der vorbereitenden Tagsatzung begann am Montag am Landesgericht Feldkirch der Zivilprozess. Nun sollen außergerichtliche Vergleichsgespräche weitergeführt werden. Dabei soll abgeklärt werden, ob sich auch die Haftpflichtversicherungen des Architekten und des Bauleiters an den Kosten für die größtenteils bereits erfolgte Sanierung der Gebäudefassade beteiligen.
Die Haftpflichtversicherung des Spenglers hat bereits 20.000 Euro bezahlt. Die Anwältin der beklagten Metallbaufirma sagte im Verhandlungssaal, man wäre voraussichtlich zur Zahlung von 62.000 Euro bereit. Davon würden 37.000 Euro auf den sogenannten Haftrücklass entfallen.
Der Architekt und der Bauleiter sollten noch jeweils rund 10.000 Euro beisteuern, sagte Klagsvertreter Josef Lercher während der Verhandlung. Für eine niedrige Restsumme könnte im Sinne einer gütlichen Einigung die klagende Gemeinde aufkommen.
Nebenintervenienten
Dem Spengler, dem Architekten und dem Bauleiter wurde der Streit verkündet. Sie nehmen als sogenannten Nebenintervenienten am Prozess teil, aufseiten der klagenden Partei.
Die klagende Gemeinde stützt sich auf das von ihrer Versicherung bezahlte Privatgutachten. Demnach sollen die Mängel an der Schulfassade vor allem durch Planungsfehler entstanden sein, darüber hinaus auch durch Ausführungsfehler. Die Verantwortung sei in unterschiedlichem Ausmaß aufzuteilen.
Schadensursache zu klären
Zivilrichterin Yvonne Summer sagte, zu klären sei die Schadensursache und die Frage, wer mit der Detailplanung für die Glasfassade beauftragt worden sei. Sollte es zu keiner gütlichen Einigung kommen, würde zuerst ein gerichtliches Gutachten eingeholt werden.
Angesichts der anfallenden hohen Kosten wäre es ein Wahnsinn, den Zivilprozess mit fünf beteiligten Rechtsanwälten tatsächlich zu führen, merkte der Bürgermeister der klagenden Gemeinde an.