Ex-Justizbedienstete biss und trat Polizisten

Teilbedingte Geldstrafe für unbescholtene Angeklagte, die sich unter Alkoholeinfluss gegen ihre Festnahme wehrte.
Wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer und versuchter schwerer Körperverletzung an Dienst verrichtenden Beamten wurde die unbescholtene Gemeindeangestellte mit dem Nettoeinkommen von 2500 Euro am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 5400 Euro (180 Tagessätze zu je 30 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 3600 Euro (120 Tagessätze). 1800 Euro (60 Tagessätze) wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil von Richterin Lisa Pfeifer ist nicht rechtskräftig. Verteidigerin Andrea Concin meldete Berufung wegen Nichtigkeit und Strafhöhe an. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte Geldstrafe entspricht drei Monaten Haft.
Die mit 2,1 Promille alkoholisierte und aggressive 42-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch versuchte am 31. März während eines Familienstreits, sich mit Tritten und Bissen gegen ihre Festnahme durch Polizisten zu wehren. Dabei wurde eine Polizistin leicht verletzt.
Mildernd gewertet wurden Unbescholtenheit, reumütiges Geständnis, eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch Alkoholisierung, Wiedergutmachung durch Zahlung von 100 Euro Schmerzengeld an die Polizistin und der Umstand, dass es bei den meisten Taten beim Versuch geblieben ist. Verteidigerin Concin beantragte eine Diversion mit einer Geldbuße. Richterin Pfeifer sprach sich zur allgemeinen Abschreckung dagegen aus, weil Polizisten gebissen worden seien.
Damit sei grundsätzlich die Gefahr der Ansteckung mit Krankheiten verbunden.
Die Angeklagte sagte, sie schäme sich auch deshalb für ihr Fehlverhalten, weil sie zehn Jahre lang für die Justiz tätig gewesen sei. Sie war bis vor Kurzem als Kanzleikraft beschäftigt.