Auch Gesellschafterin von Elko König-Insolvenz betroffen

Als Folge der millionenschweren Sanierung wurde am Mittwoch ein Konkursverfahren über eine haftende Beteiligungsgesellschaft eröffnet.
Die Millioneninsolvenz der Rankweiler König GmbH & Co KG (besser bekannt als Elko König) zieht weite Kreise. Wie der Kreditschutzverband 1870 am Mittwochvormittag berichtete, wurde nun auch ein Konkursverfahren über eine Beteiligungsgesellschaft des Motorenkomponentenherstellers eröffnet.
Ein kurzer Rückblick: Zum Monatsabschluss im April hatte die König GmbH & Co KG Schulden in der Höhe von rund 21,3 Millionen Euro. Dazu werden noch Ansprüche von Mitarbeitern kommen, die von Kündigungen betroffen sind, sowie gegebenenfalls Schadenersatzansprüche aus beendeten Verträgen. Ende Mai wurde über das Unternehmen daher am Landesgericht Feldkirch ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet.
Gesellschafterin haftet
Als persönlich haftende Gesellschafterin kommt jetzt auch die König GmbH zum Handkuss. Die eigenen Verbindlichkeiten der Beteiligungsgesellschaft liegen bei 5,9 Millionen Euro, das Vermögen bei 3,1 Millionen Euro. Die Aktiva der Tochterfirma reichen nicht aus, um die eigenen Schulden und jene der König GmbH & Co KG zu tilgen. Daher wurde am Mittwoch besagtes Konkursverfahren selbst beim Landesgericht eingebracht.
Betroffen sind hier – anders als bei dem Mutterunternehmen – ausschließlich die beiden Geschäftsführer Christoph Hackl und Herbert Brandstätter und keine weiteren Mitarbeitenden. Ob der Betrieb der König GmbH ohne Nachteile für die Gläubiger weitergeführt werden kann, ist offen. Zum Masseverwalter wurde der Feldkircher Rechtsanwalt Gerhard Scheidbach bestellt. Bis zum 22. August können Gläubiger noch ihre Forderungen anmelden.

Im Sanierungsverfahren der König GmbH & Co KG endet die Frist für Gläubigerforderungen dagegen bereits nächste Woche, wie Regina Nesensohn vom KSV 1870 der NEUE bestätigt. Im August soll dann die Entscheidung folgen, ob der Sanierungsplan angenommen wird.