Vorarlberg

Zwei Tage Lesestunde im Rocker-Prozess

28.09.2024 • 11:00 Uhr
Zwei Tage Lesestunde im Rocker-Prozess
Der Prozess wird ab Mitte Oktober im Schwurgerichtssaal fortgesetzt. Stiplovsek

Am 16. und 23. Oktober wird am Landesgericht Verlesung von Tausenden Seiten aus Gerichtsakt fortgesetzt. Präsident von Motorradklub wegen hoher Drogenmengen angeklagt.

Der Präsident eines Vorarlberger Motorradklubs macht von seinem Recht als Angeklagter Gebrauch, dass in der Gerichtsverhandlung der gesamte Gerichtsakt wortwörtlich verlesen wird. Dabei handelt es sich in dem Drogenprozess angeblich um rund 10.000 Seiten.
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch hat Richter Alexander Wehinger am 29. August mit dem Verlesen des Aktes begonnen. Der Vorsitzende des Schöffensenats wird die Verlesung am 16. und 23. Oktober fortsetzen, jeweils von 9 bis 18 Uhr im Schwurgerichtssaal.

Vorlesung verlangt

Die Verteidigung meint, dass die im Ausland sichergestellten Beweise in Österreich nicht verwertet werden dürfen. Deshalb war der Angeklagte nicht damit einverstanden, dass der Gerichtsakt ohne wortwörtliche Verlesung dem Urteil zugrundegelegt wird.
Dem Vernehmen nach soll damit die für den Fall eines Schuldspruchs zu erwartende Nichtigkeitsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof in Wien untermauert werden. Zudem wird angenommen, dass der Angeklagte sich nach einer allfälligen rechtskräftigen Verurteilung an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wenden würde.

Kiloweise Drogen

Der Angeklagte soll als mutmaßlicher Drahtzieher eines der bislang größten Vorarlberger Drogenringe als Großdealer aufgetreten sein. Dem Unbescholtenen wird vorgeworfen, er habe Schmuggelfahrten von 50 Kilogramm Kokain und 181 kg Cannabis aus Spanien, den Niederlanden und Deutschland beauftragt. Wobei der Schmuggel von 10 Kilo Kokain aus Deutschland dann doch nicht stattgefunden habe, so die Anklageschrift.
Des Weiteren wird dem 39-jährigen Unterländer zur Last gelegt, er habe die Weitergabe von 50 Kilogramm Kokain und 63 Kilo Cannabis vermittelt oder, in einem Fall, selbst vorgenommen. Darüber hinaus wird der verheiratete Kindesvater aus dem Bezirk Bregenz verdächtigt, vier Kilo Kokain zum Kauf angeboten zu haben. Zudem soll er mit dem Besitz eines Teleskopschlagstocks und eines Schlagrings gegen das Waffengesetz verstoßen haben.

Bis zu 15 Jahre Gefängnis

Der Strafrahmen für den angeklagten Suchtgifthandel beträgt bei einem Schuldspruch 1 bis 15 Jahren Gefängnis. Die angeklagten Drogengeschäfte sollen in den Jahren 2020 und 2021 getätigt worden sein. Die Anklage stützt sich auf von französischen Polizeibehörden sichergestellte Server mit Handychatnachrichten des Angeklagten mit mutmaßlichen Lieferanten und Abnehmern, über Kryptomessengerdienste.