Vorarlberg

Erneutes Nachspiel um Klima-Demo vor dem Landhaus

18.11.2024 • 12:39 Uhr
Landhaus
Aktivisten demonstrierten vor dem Landhaus am 6. Juli 2023 gegen den Stadttunnel Feldkirch. Hartinger

Vor einer Landtagssitzung im Juni 2023 demonstrierten Klimaaktivisten gegen den Stadttunnel Feldkirch. Nun entschied das Landesverwaltungsgericht, ob die dafür verhängte Geldstrafe bezahlt werden muss.

Im Landesverwaltungsgericht Vorarlberg vertreten Richter unterschiedliche Ansichten dazu, ob das Versammlungsverbot unter freiem Himmel im Umkreis von 300 Metern bereits vor dem Beginn einer Landtagssitzung oder erst während der stattfindenden Landtagssitzung gilt.

Strafe aufgehoben

Eine Richterin hat nun eine BH-Geldstrafe aufgehoben und dazu das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Denn im Versammlungsgesetz sei davon die Rede, dass das Versammlungsverbot während einer Landtagssitzung gilt. Die Beschuldigte habe aber am 6. Juli 2023 vor dem Bregenzer Landhaus nur zwischen 8.25 und 8.45 Uhr vor der um 9 Uhr beginnenden Landtagssitzung an einer Demonstration gegen den Feldkircher Stadttunnel teilgenommen.

Landhaus
Die Demonstranten bildeten eine Menschenkette vor dem Landhauseingang. Hartinger

Die zuständige Bezirkshauptmannschaft hatte in erster Instanz eine Geldstrafe von 100 Euro verhängt. Das Landesverwaltungsgericht erklärte eine ordentliche Revision für unzulässig.

Anderer Richter, andere Ansicht

In einem ähnlich gelagerten Verfahren hat im Juni ein anderer Richter des Landesverwaltungsgerichts anders entschieden. Demnach war die Teilnahme an einer Kundgebung innerhalb der sogenannten Bannmeile schon vor dem Beginn der Landtagssitzung zu bestrafen. Weil durch die Demonstration Abgeordneten der Zugang zur Landtagssitzung erschwert werden könnte.

Landesverwaltungsgericht (LVwG)
Das Landesverwaltungsgericht ist in Fällen zuständig, in denen über Verwaltungsstrafen verhandelt wird. Hartinger

Im nunmehrigen Verfahren bestätigte das Landesverwaltungsgericht aber die zweite verhängte Verwaltungsstrafe von 100 Euro. Weil die Beschuldigte trotz der durch einen Behördenvertreter um 8.45 Uhr für aufgelöst erklärten Demonstration noch bis 8.51 Uhr daran teilgenommen habe. Die mögliche Höchststrafe wäre 720 Euro gewesen. Diese Entscheidung kann die Beschuldigte noch mit einer außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen.

Behördenvertreter nicht gehört

Die Beschuldigte gab an, sie habe nicht gehört, dass der Behördenvertreter die Kundgebung für verboten und für aufgelöst erklärt habe. Das Gericht glaubte aber dem Behördenvertreter, der zu Protokoll gab, er sei vor der Demonstrantengruppe gestanden und habe laut und deutlich die Kundgebung für aufgelöst erklärt.

Landhaus
Polizeibeamten schritten bei der Demonstration ein. Hartinger

Die Beschuldigte argumentierte vergeblich damit, dass mit zweierlei Maß gemessen werde. Denn 2015 sei während einer Landtagssitzung innerhalb der Bannmeile eine Kundgebung gegen die damals geplante Abschaffung der Militärmusik nicht geahndet werden. Niemand habe, so das Landesverwaltungsgericht, ein Recht auf eine Gleichbehandlung im Unrecht.