Vorarlberg

Petra Kreuzer gegen F.M. Hämmerle: Urteil im Rechtsstreit gefallen

21.11.2024 • 16:20 Uhr
Petra Kreuzer gegen F.M. Hämmerle: Urteil im Rechtsstreit gefallen
Kreuzer und F.M. Hämmerle trugen den Rechtsstreit am Landesgericht Feldkirch aus.Hartinger/Ritter/Forer-Pernthaler

In der Klage des ehemaligen Arbeitgebers F.M. Hämmerle gegen die Wirtschaftskammer-Vizepräsidentin hat das Landesgericht ein erstinstanzliches Urteil getroffen.

In dem am Landesgericht Feldkirch anhängigen Rechtsstreit zwischen der Immobilienfirmengruppe F.M. Hämmerle Holding AG und der Immobilienentwicklerin sowie WKV-Vizepräsidentin Petra Kreuzer gibt es jetzt eine erste Entscheidung. So hat das Landesgericht Feldkirch die Klage des ehemaligen Arbeitgebers F.M. Hämmerle gegen die frühere F.M. Hämmerle-Vorständin abgewiesen. Das bestätigten beide Seiten auf Anfrage am Donnerstag.

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F.M. Hämmerle hat Kreuzer wie berichtet geklagt, weil das Unternehmen der Ansicht war, dass sie mit dem privaten Kauf einer hochwertigen Liegenschaft in Dornbirn gegen ihren Dienstvertrag verstoßen habe. Kreuzer wehrte sich gegen diese Vorwürfe von Beginn an entschieden. Sie ist der Ansicht, dass sie nicht gegen ihren Vertrag und damit auch nicht gegen die Konkurrenzklausel verstoßen habe.

Wie und ob es weitergeht, ist offen

Tobias Forer-Pernthaler, Vorstand der F.M. Hämmerle Holding AG und Nachfolger von Petra Kreuzer in dieser Funktion, sagt auf Anfrage: “Uns ist das Urteil seit dem späten Mittwochnachmittag bekannt und wir nehmen es zur Kenntnis. Bei der ersten Durchsicht zeigen sich für uns aber Unstimmigkeiten.”

So sei im Urteil etwa die Rede von einem “grundsätzlichen Verstoß” Kreuzers. “Grundsätzlich besteht daher ein Verstoß gegen das Konkurrenzverbot, der Umstand, dass die Liegenschaften der Beklagten als “Privatperson” angeboten wurden, macht nach Rechtsansicht dieses Gerichts keinen Unterschied”, zitiert Forer-Pernthaler aus dem Urteil. Jetzt werde man das rund 50-seitige Urteil erst einmal im Detail analysieren. “Dann werden wir mit den Gremien beraten, ob und wie wir weiter vorgehen wollen.”

WKV-Vizepräsidentin ist erfreut

Petra Kreuzer erklärte unterdessen auf Anfrage: “Die Klage von F.M. Hämmerle wurde abgewiesen und es freut mich, dass die erste Instanz unserer Argumentation gefolgt ist.”

wpa/red