Vorarlberg

455 Kilogramm Drogen verkauft: Höchststrafe

26.11.2024 • 14:46 Uhr
Gericht, Justiz, Drogenprozess
Im ersten Rechtsgang hatte die Freiheitsstrafe im September 2022 noch 13,5 Jahre betragen. Beate Rhomberg

Auch bei der Prozesswiederholung setzte es die Höchststrafe für ein serbisches Bandenmitglied, das im großen Stil Drogen geschmuggelt und verkauft haben soll.

Angesichts der hohen Drogenmengen, der ungewöhnlich hohen Intensität der 19 Einzeltaten und der Mitgliedschaft in einer professionellen bosnisch-serbischen Drogenbande „kann nur mit der Höchststrafe reagiert werden“, sagte Richter Philipp Plattner als Vorsitzender des Schöffensenats.

Auch im neuen Drogenprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der 40-jährige Serbe am Dienstag wegen der Verbrechen des Suchtgifthandels zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Das im dritten Rechtsgang ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig. Denn der Angeklagte meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an, Staatsanwalt Markus Fußenegger Nichtigkeitsbeschwerde. Der Strafrahmen belief sich auf 1 bis 15 Jahre Haft.

Gericht, Justiz, Drogenprozess
Die ersten beiden Urteile wurden in zweiter Instanz aufgehoben. Beate Rhomberg

455 Kilogramm Rauschgift

Nach den gerichtlichen Feststellung war der damals im Unterland lebende Serbe allein zwischen Februar und Juni 2021 am europaweiten Schmuggel und Verkauf von 455 Kilogramm Rauschgift im Wert von mehreren Millionen Euro beteiligt. Demnach hat der 40-Jährige als Mitglied einer serbisch-bosnischen Bande über ein vermeintliches überwachungssicheres Kryptohandy an der Organisation des Schmuggels und Verkaufs von 103 Kilogramm Kokain, 62 Kilo Heroin und 290 kg Cannabis mitgewirkt, als Bestimmungs-, Beitrags- und unmittelbarer Täter.

Auch im zweiten Rechtsgang wurde im Dezember 2023 am Landesgericht die Höchststrafe verhängt. Im ersten Rechtsgang hatte die Freiheitsstrafe im September 2022 noch 13,5 Jahre betragen. Beide Urteile wurden in zweiter Instanz aufgehoben.

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Höchstgericht hebt Urteil teilweise auf

Der Oberste Gerichtshof (OGH) bestätigte im September den Schuldspruch zum Drogenhandel. Das Höchstgericht in Wien hob das Urteil dennoch bereits zum zweiten Mal teilweise auf und ordnete die nunmehr dritte Verhandlung in Feldkirch an. Weil für den OGH das Ausmaß des reinen Heroinwirkstoffs bei einer serbischen Vorstrafe unklar war.

2012 wurde über den vor Gericht nicht erschienenen Serben in Serbien wegen 10,9 Kilogramm Heroin rechtskräftig eine Freiheitsstrafe von acht Jahren und drei Monaten verhängt.

Gericht, Justiz, Drogenprozess

Der am 7. Juni 2021 an seinem Wohnort im Bezirk Bregenz verhaftete Serbe machte auch bei der zweiten Feldkircher Prozesswiederholung von seinem Recht Gebraucht, keine Angaben zu machen. Der Untersuchungshäftling bekannte sich nicht schuldig. Der Schöffensenat ging am Dienstag von keiner überlangen Verfahrensdauer aus, weil keine behördliche Untätigkeit vorliege.