Aus Mangel an Beweisen freigesprochen

Die Richterin ist nicht davon überzeugt, dass der Angeklagte bei einem Zeltfest einen Security schwer verletzt hat.
Vom angeklagten Verbrechen der schweren Körperverletzung wurde der von Nadja Luger verteidigte Angeklagte am Montag am Landesgericht Feldkirch mangels Beweisen für die Schuld freigesprochen. Das Urteil von Richterin Sabrina Tagwercher ist rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser verzichtete auf Rechtsmittel. Bei einem Schuldspruch hätte der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis betragen.
Im Strafantrag wurde dem unbescholtenen 25-Jährigen vorgeworfen, er habe im Oktober 2024 bei einem Zeltfest in Lingenau einen Security mit zwei Faustschlägen auf den Unterkiefer schwer verletzt.
Nicht zweifelsfrei schuldig
Die Schuld des Angeklagten lasse sich aber nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit feststellen, sagte Richterin Tagwercher. Zumal das Opfer nicht stimmig ausgesagt habe. So gab der Security vor Gericht an, er sei nur vom Angeklagten gepackt und geschlagen worden. In einem Vermerk für den Arbeitgeber gab der 24-Jährige aber zu Protokoll, er sei von zwei Festbesuchern gepackt worden.
Spontane Einvernahme per Zoomkonferenz
Zudem behauptete der Verletzte vor der Polizei, der Täter habe eine Narbe auf der Nase. Oder Schmutz, wie er als Zeuge vor Gericht ergänzte. Aber der Beschuldigte hat keine Nasennarbe, wovon sich die Strafrichterin überzeugte. Und er habe unmittelbar nach dem Vorfall auch keinen Schmutz auf der Nase gehabt, sagte der vor Ort einschreitende Polizist. Der Beamte wurde spontan per Zoomkonferenz befragt. Sonst hätte die Verhandlung vertagt werden müssen.
Der Security identifizierte den Angeklagten auch vor Gericht als Täter. Der Angeklagte hingegen sagte, er sei nicht schuldig.
Der Angeklagte zählte zu jener großen Gruppe von angetrunkenen Gästen, die nach der Sperrstunde nach 3 Uhr das Festzelt nicht verlassen wollte. Objektiviert ist die Verletzung des Securitys, unbekannt ist jedoch der Täter.