Vorarlberg

Verurteilung nach schwerem Unfall bei Verfolgungsfahrt in Klaus

15.01.2025 • 11:02 Uhr
Klaus am 11.7.2024 VU Verkehrsunfall Treietstrasse, Baustelle
Das Fahrzeug, in dem der Angeklagte und seine Mitfahrer unterwegs waren, wurde schwer beschädigt. Mathis

Zwei Mitfahrer des unter Drogeneinfluss stehenden Unfallfahrers wurden schwer verletzt.

Der Angeklagte habe Glück gehabt, dass es bei dem schweren Verkehrsunfall am 11. Juli 2024 auf der L62 in Klaus keine Toten gegeben habe, sagten Richter Martin Mitteregger und Staatsanwältin Karin Dragosits. Zwei junge Mitfahrer und der angeklagte Autofahrer wurden schwer verletzt.

Mehr als 100 Stundenkilometer zu schnell

Der 20-Jährige fuhr unter dem Einfluss von Marihuana der kontrollierenden und die Verfolgung aufnehmenden Polizei in Richtung Koblach davon. Mit 162 km/h raste der Autolenker bei einem Tempolimit von 60 in einen abgesperrten Baustellenbereich der Straße. Sein Pkw fuhr unter der Schaufel eines Raupenbaggers durch und in eine 15 Zentimeter tiefe Ausfräsung des Asphalts. Dadurch riss die Vorderachse des Fahrzeugs ab. Das Auto prallte gegen einen Baum und eine Gebäudefassade.

Klaus am 11.7.2024 VU Verkehrsunfall Treietstrasse, Baustelle
Das Auto prallte gegen eine Glasfassade. Mathis

Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung wurde der mit einer einschlägigen Vorstrafe belastete Arbeitslose am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sieben Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 4500 Euro (300 Tagessätze zu je 15 Euro) verurteilt. Als Teilschadenersatz hat er einem Verletzten 5000 Euro zu bezahlen und einem anderen Geschädigten 500 Euro. Der aus Osteuropa stammende junge Mann hat Bewährungshilfe in Anspruch zu nehmen. Aus der offenen Vorstrafe hat der Angeklagte dem Gericht 2520 Euro zu bezahlen.

Urteil nicht rechtskräftig

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte akzeptierte die Entscheidung, erhielt aber automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er keinen Verteidiger hat. Staatsanwältin Dragosits verzichtete auf Rechtsmittel. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht einem Jahr Haft.

Wäre der 20-Jährige ein Erwachsener und kein junger Erwachsener, wäre wohl eine teilbedingte Haftstrafe verhängt worden, merkte Richter Mitteregger an.