Vorarlberg

Verurteilung nach Einbruch in Auto eines Richters

24.01.2025 • 11:57 Uhr
Verurteilung nach Einbruch in Auto eines Richters
Der von Wilfried Ludwig Weh verteidigte Angeklagte meldete volle Berufung an, Staatsanwalt Christoph Stadler Strafberufung. Paulitsch

Weil seine DNA am Pkw gefunden wurde, wurde der angeklagte 28-Jährige verurteilt. Gefängnisstrafe, weil er einschlägig vorbestraft ist.

Wegen Diebstahls durch Einbruch, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und dauernder Sachentziehung wurde der mit vier einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu 16 Monaten Gefängnis verurteilt. Hinzu kommen 13 Haftmonate aus einer offenen Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe zwei Jahre und fünf Monate Gefängnis.

Volle Berufung angemeldet

Als Teilschadenersatz hat der Angeklagte dem geschädigten Richter 553 Euro zu bezahlen und einer Versicherung 250 Euro. Den Beutewert von 320 Euro hat der 28-Jährige als Verfallsbetrag der Republik Österreich zukommen zu lassen.

Das Urteil von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Der von Wilfried Ludwig Weh verteidigte Angeklagte meldete volle Berufung an, Staatsanwalt Christoph Stadler Strafberufung.

Durch DNA-Spuren überführt

Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der Angeklagte in Bregenz eine Scheibe eines abgestellten Autos ein. Demnach stahl der Tschetschene dann aus dem Fahrzeug die Tasche eines Strafrichters, in der sich Geld und Dokumente befanden.

DNA-Spuren des 28-Jährigen wurden am Auto gefunden. Deshalb ging das Gericht davon aus, dass er der Einbrecher war.

Der psychiatrische Gutachter Reinhard Haller meint, dass der psychisch kranke Angeklagte zur Tatzeit zurechnungsfähig war, wenn auch eingeschränkt.

Haftstrafe unumgänglich

Der Strafrahmen für das Vergehen des Diebstahls durch Einbruch beträgt bis zu drei Jahre Gefängnis. Beim Angeklagten lagen aber die Rückfallvoraussetzungen vor. Weil er bereits zumindest zwei einschlägige Vorstrafen verbüßt hat. Deshalb erhöhte sich die Strafdrohung um die Hälfte auf bis zu viereinhalb Jahre Haft.

Mit der Freiheitsstrafe von 16 Monaten sei sie im unteren Drittel geblieben, merkte Richterin Wackerle an. Eine zu verbüßende Haftstrafe sei unumgänglich, weil alle vier Vorstrafen einschlägiger Natur seien. Zudem sei der bedingte Strafrest von 13 Monaten aus einer vorzeitigen Haftentlassung nun zu widerrufen gewesen.

Verteidiger: “DNA ist kein ausreichender Schuldbeweis”

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Die DNA-Spur seines Mandanten am Tatort sei kein ausreichender Schuldbeweis, meinte Verteidiger Weh. Außerdem widerspreche es europäischem Recht, nicht nur einen Einbruchsdiebstahl anzunehmen, sondern gleich vier Vergehen.

Der Angeklagte meinte, er sei psychisch krank und wisse nicht, was er tue. Schon deshalb hätte er nicht verurteilt werden dürfen.