Vorarlberg

Prozess gegen Schoch: Nun private Aussprache mit Vizebürgermeisterin

31.01.2025 • 18:40 Uhr
Prozess gegen Schoch: Nun private Aussprache mit Vizebürgermeisterin
Moosbrugger, Schoch und Marte bei der Pressekonferenz im Oktober 2021. Hartinger

Klagende Bregenzer Kulturamtsleiterin und beklagte Bregenzer Vizebürgermeisterin wollen über ehrenrührige Äußerungen privat miteinander reden.

Der Zivilprozess der klagenden Bregenzer Kulturamtsleiterin Judith Reichart gegen die beklagte Bregenzer Vizebürgermeisterin Sandra Schoch hat am Freitag am Landesgericht Feldkirch begonnen. In der vorbereitenden Tagsatzung einigten sich die Streitparteien auf außergerichtliche Gespräche. Demnach soll es nun zu einer privaten Aussprache zwischen Reichart und Schoch kommen.

Unterlassungsklage gegen Schoch

In der Unterlassungsklage wird behauptet, Schoch habe zusammen mit ÖVP-Stadträtin Veronika Marte und Ex-Neo-Stadtvertreter Alexander Moosbrugger am 4. Oktober 2021 bei einer Pressekonferenz in Bregenz Reichart diffamiert. Nämlich mit der ehrenrührigen Äußerung, Reichart habe mit Förderansuchen für einen privaten Kulturverein zur Abwicklung von städtischen Kulturausstellungen einen Subventionsbetrug begangen.

Die städtische Mitarbeiterin Reichart wurde wegen der Verdächtigungen vorübergehend suspendiert. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch stellte letztlich das Strafverfahren ein.

Sollte die Aussprache nicht befriedigend verlaufen, würde der Zivilprozess im Juni 2025 fortgesetzt werden. Nach einer privaten Aussprache mit Marte hat Reichart auf eine Unterlassungsklage gegen die nunmehrige ÖVP-Landtagsklubobfrau verzichtet.

Vergleich scheitert

Der von Richterin Verena Walser geleitete Zivilprozess stand am Freitag kurz vor einem gerichtlichen Vergleich. Der gemeinsam formulierte Text sah vor, dass Schoch nicht mehr behaupten wird, Reichart habe einen Betrug begangen. Die beklagte Partei war letztlich aber doch zu keinem schriftlichen Vergleich bereit. Weil wegen der Anwesenheit des Pressevertreters bei der öffentlichen Verhandlung die gewünschte Verschwiegenheit nicht gewahrt sei, so Beklagtenvertreterin Maria Windhager.

Zeugenaussagen entlasten Reichart

Schoch sagte am Freitag vor ihrem eigenen Verfahren im anhängigen Zivilprozess von Reichart gegen Moosbrugger als Zeugin aus. Dabei gab, ebenfalls als Zeugin, eine Beamtin des Kulturministeriums zu Protokoll, das Förderansuchen von Reichart für den privaten Kulturverein sei rechtlich unbedenklich gewesen. Die Ministerialbeamtin sagte, sie sei empört über den Hass auf Reichart mit den ehrenrührigen Behauptungen bei der Pressekonferenz in Bregenz.

Reichart führt als Privatanklägerin am Landesgericht auch ein anhängiges Strafverfahren gegen Moosbrugger. Die anwaltlich von Martin Mennel vertretene Kulturamtsleiterin verzichtete hingegen auf eine Privatanklage gegen Schoch und Marte.