Religionslehrer erkämpft mit AK 8900 Euro

Aufgrund einer falschen Berechnung seiner Abfertigung hatte Herr S. zum Pensionsantritt weniger erhalten, als ihm zusteht.
Ein ehemaliger Religionslehrer erhielt aufgrund einer falschen Berechnung seiner Abfertigung eine Nachzahlung in Höhe von 8900 Euro. Die Arbeiterkammer (AK) Vorarlberg setzte sich für den Pensionisten ein und stellte sicher, dass die korrekte Summe ausgezahlt wurde.
Falsche Berechnungsgrundlage
Herr S. unterrichtete von 1991 bis 2024 als Religionslehrer an Mittelschulen und Volksschulen in Vorarlberg. Zunächst beim Land angestellt, wechselte er später in ein Dienstverhältnis mit einem privaten Verein. Mit dem Pensionsantritt im August 2024 stand ihm eine gesetzliche Abfertigung von zwölf Monatsgehältern zu.
Die Berechnung dieser Abfertigung beruhte jedoch auf einer fehlerhaften Grundlage: Obwohl S. seit September 2022 28 Stunden pro Woche arbeitete, wurde seine Lehrverpflichtung in der Abrechnung noch mit den ursprünglichen 22 Wochenstunden angegeben. Zwar war diese Diskrepanz gehaltsmäßig bereits korrigiert worden, doch die fehlerhafte Stundenanzahl beeinflusste die Berechnung der Abfertigung.
AK setzte sich durch
Martina Egle, Arbeitsrechtsexpertin der AK Vorarlberg, stellte bei der Prüfung der Abrechnung fest, dass das Vertragsbedienstetengesetz als Bemessungsgrundlage die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der letzten 24 Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses vorsieht. Da S. in diesem Zeitraum nachweislich 28 Stunden pro Woche unterrichtete, hätte diese Stundenzahl herangezogen werden müssen.
Auf Initiative der AK nahm die Bildungsdirektion Vorarlberg eine erneute Berechnung vor und erkannte den Anspruch des Lehrers an. Das Ergebnis: Herr S. erhielt die ihm zustehende volle Abfertigungssumme und somit eine Nachzahlung von rund 8900 Euro.
“Als Interessenvertretung unverzichtbar”
AK-Präsident Bernhard Heinzle betonte die Relevanz derartiger Interventionen: „Erst durch das Einschreiten der AK wurde die fehlerhafte Berechnung korrigiert. Auch wenn Arbeitgeber ihre Fehler eingestehen, ist die Arbeiterkammer als Interessenvertretung unverzichtbar. Wir setzen uns für die Menschen ein, wann immer sie benachteiligt werden.“