Falschgeld und gefälschte Impfpässe: Haft für mutmaßlichen Betrüger

Der 45-Jährige verkaufte gefälschte Coronazertifikate, wollte Falschgeld kaufen, betrog Kunden und veruntreute ein Auto. Nun wartet eine teilbedingte Haftstrafe auf ihn.
Der Angeklagte beging nach Ansicht der Richter Betrügereien der verschiedensten Art. Schuldig gesprochen wurde der 45-Jährige am Dienstag in einem Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch wegen versuchter Geldfälschung, Fälschung eines Beweismittels, Urkundenfälschung, schweren Betrugs und Veruntreuung.
Zweifach vorbestraft
Dafür wurde der in der Schweiz wohnhafte Österreicher aus dem Bezirk Feldkirch, der mit zwei Vorstrafen belastetet war, zu einer teilbedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu verbüßende Teil fünf Monate. Zehn Monate wurden für eine Bewährungszeit von drei Jahren bedingt nachgesehen.
Als Schadenersatz hat er einem betrogenen Kunden 3900 Euro zu bezahlen, einer betrogenen Kundin 1500 Euro und der geschädigten Bank 4000 Euro. Zudem hat der Angeklagte der Republik Österreich seine kriminelle Bereicherung von 12.000 Euro als Verfallsbetrag zu überweisen.
Urteil nicht rechtskräftig
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle ist nicht rechtskräftig. Denn der von Georg Mandl verteidigte Angeklagte und der Staatsanwalt nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen betrug ein bis zehn Jahre Gefängnis.
Nach den gerichtlichen Feststellungen verkaufte der ehemalige Selbstständige während der Coronapandemie von ihm gekaufte gefälschte Impfzertifikate und gefälschte Testergebnisse. Wegen des Verdachts des Handels mit gefälschten Impfpässen wurde eine Telefonüberwachung gegen den Beschuldigten durchgeführt. So begann das Ermittlungsverfahren, das immer weitere Ausmaße annahm.
So konnte nachvollzogen werden, dass der Angeklagte übers Darknet 2700 Euro bezahlte, dafür aber das bestellte Falschgeld von 20.000 Euro nicht erhielt. Der Betrüger wurde also selbst betrogen.
Geleastes Auto veruntreut
Die Zahlung fürs Falschgeld leistete der Oberländer just an jenem Tag, an dem er von einem betrogenen Kunden 3900 Euro kassierte, ihm aber die bestellte Alarm- und Überwachungsanlage nicht lieferte. Eine andere Kundin betrog er um 1500 Euro. Darüber hinaus veruntreute der Angeklagte dem Urteil zufolge ein geleastes Auto mit dem Zeitwert von 20.000 Euro, das er verkaufte.
Mildernd gewertet wurden das Teilgeständnis, der Versuch beim Verbrechen der Geldfälschung und die finanzielle Notlage. Weil der Angeklagte mittlerweile als Angestellter 3200 Euro verdient und großteils geständig war, erhielt er eine Chance auf eine Fußfessel.