Vorarlberg

Überfall auf Millionengewinner: Prozess vertagt

21.02.2025 • 12:27 Uhr
Geld Gießkanne Verteilung
Nach dem Zweitangeklagten wird international gefahndet. Shutterstock

Angeklagter versuchte dem Urteil zufolge, 700.000 Euro von Glücksspielgewinner von 13 Millionen zu erpressen und ihn zu berauben. Noch kein Urteil im Prozess.

Ein in Dornbirn lebender Türke gewann im Dezember 2023 bei einem Online-Glücksspiel 13 Millionen Euro. Davon erfuhr nach Ansicht der Richter auch der 54-jährige Erstangeklagte. Demnach versuchten der in der Türkei geborene Österreicher und der 45-jährige Zweitangeklagte, den 47-Jährigen zu erpressen.

Nach den gerichtlichen Feststellungen überfielen die beiden Angeklagten den 47-Jährigen am 14. März 2024 in Dornbirn in der Tiefgarage des Wohnblocks des Millionengewinners. Dem Urteil zufolge verletzte der Zweitangeklagte den Überfallenen mit einem Elektroschocker. Die Angeklagten forderten vom 47-Jährigen, 700.000 Euro in einem Auto mitzuführen. Sie würden ihn dann finden. Wenn er die Polizei rufe, würden sie ihn umbringen. Danach versuchten die Angeklagten, dem Opfer das Handy aus der Hand zu reißen.

Prozess vertagt

Wegen versuchter schwerer Erpressung, Körperverletzung und versuchten Raubes erfolgte die Anklage. Für den Fall eines Schuldspruchs würde der Strafrahmen ein bis zehn Jahre Gefängnis betragen.

Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch erging am Freitag noch kein Urteil. Nach den Befragungen des Erstangeklagten und von Zeugen vertagte Richterin Lisa-Sophia Huter die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Denn der von Clemens Achammer verteidigte Erstangeklagte war mit der Verlesung der Aussage des Zweitangeklagten nicht einverstanden.

Internationale Fahndung

Der 45-jährige Zweitangeklagte erschien am Freitag nicht zum Schöffenprozess. Der im Bezirk Feldkirch lebende Türke ist geflüchtet. Nach dem unbescholtenen Arbeiter wird international gefahndet. Das Landesgericht hatte vor dem Prozess davon abgesehen, über die beiden Angeklagten Untersuchungshaft zu verhängen.

Der Erstangeklagte sagte am Freitag, er sei nicht schuldig. Darüber hinaus machte er keine Angaben und beantwortete keine Fragen. Der Millionengewinner gab als Zeuge zu Protokoll, er habe den Erstangeklagten, mit dem er bekannt sei, bei dem Überfall an seiner Stimme erkannt. Der Erstangeklagte soll am Abend kurz vor der angeklagten Tat im selben Cafe Gast gewesen sei wie der dann überfallene 47-Jährige.

DNA Spuren am Tatort

Am Tatort wurde eine Sturmhaube sichergestellt. Darauf fanden sich DNA-Spuren des Opfers und des Zweitangeklagten.

In Whatsappnachrichten zwischen den Angeklagten findet sich auch das Wort „Schock“. Das sei ein Codewort für Viagra und nicht für Elektroschocker, behauptet die Verteidigung.