Schüsse vor Diskothek: Weiterer Security log

Mit Falschaussage 28-Jährigen gedeckt, dessen Prozess wegen Mordversuchs am 17. März beginnt.
Nach zahlreichen Arbeitskollegen wurde nun ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter der Lustenauer Diskothek Sender verurteilt. Auch der angeklagte Ex-Security hatte nach den gerichtlichen Feststellungen als Zeuge vor der Polizei wahrheitswidrig behauptet, nicht zu wissen, wer im Jänner 2024 vor der Disco geschossen hat. Demnach hat der 31-jährige Deutsche damit versucht, den Schützen zu schützen und die Fahndung nach dem zunächst unbekannten Täter erschwert.
“Nicht so weich wie Deutschland”
Wegen falscher Beweisaussage und versuchter Begünstigung wurde über den unbescholtenen Angestellten mit dem Nettoeinkommen von 2100 Euro am Landesgericht Feldkirch eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Geldstrafe von 4200 Euro (300 Tagessätze zu je 14 Euro) verhängt. Das Urteil von Richterin Franziska Klammer, mit dem der Angeklagte und Staatsanwältin Claudia Buss-Gerstgrasser einverstanden waren, ist rechtskräftig.
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft. Die Strafe für den Ersttäter sei streng ausgefallen, weil die Justiz auf wahrheitsgemäß aussagende Zeugen angewiesen sei, sagte Richterin Klammer. Der angeklagte Deutsche kommentierte das Urteil des österreichischen Gerichts so: ,,Respekt, Respekt, ihr seid nicht so weich wie Deutschland“.
Wollte sich selbst schützen
Er habe sich mit seiner Falschaussage selbst schützen wollen, vor der Rache des Schützen an ihm, sagte der Angeklagte. Denn der Mann habe vor den Schüssen vor dem „Sender“ schon in Bregenz geschossen, auf eine Haustür, und sei seit dem Bregenzer Vorfall gesucht worden.
Ein 28-jähriger Türke soll vor der Diskothek zwei Tschetschenen angeschossen haben. Der Vorbestrafte wurde wegen versuchten Mordes angeklagt. Der Geschworenenprozess am Landesgericht findet am 17. und 18. März statt.