Vorarlberg

Skifahrer von Lawine erfasst: Verhandlung vertagt

11.03.2025 • 21:00 Uhr
Shutterstock Lawine
Die Lawine wurde wegen Bergungsarbeiten ausgelöst. Symboldbild/Shutterstock

Skifahrer in Warth in freiem Gelände von Lawine erfasst und schwer verletzt. Noch kein Urteil in neuem Prozess gegen Skiführer, angeklagt wegen fahrlässiger Körperverletzung.

Wegen grob fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit  wurde der unbescholtene Ski- und Bergführer im Dezember 2023 am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten, dem Gericht zu bezahlenden Geldstrafe von 1680 Euro (240 Tagessätze zu je 7 Euro) verurteilt.

Das Oberlandesgericht Innsbruck hob das Urteil wegen Begründungsmängeln auf und ordnete am Landesgericht Feldkirch eine neue Verhandlung mit einer anderen Richterin an.

Verhandlung vertagt

Im neuen Strafprozess erging am Dienstag im zweiten Rechtsgang noch kein Urteil. Die Verhandlung wurde vertagt. Nun wird ein anderer Lawinensachverständiger ein Gutachten erstellen.

Im ersten Rechtsgang wurde der 44-jährige Skiführer dafür verantwortlich gemacht, dass am 5. Februar 2023 ein von ihm geführter, 34-jähriger Skifahrer im freien Gelände unterhalb des Warther Horns von einer Lawine mitgerissen und schwer verletzt wurde. Zudem wurde dem Urteil zufolge ein ebenfalls vom Angeklagten geführter, 42-jähriger Skifahrer durch die Lawine gefährdet.

Nach Ansicht der im ersten Prozess zuständigen Feldkircher Strafrichterin hat sich der Skiführer grob fahrlässig verhalten. Weil er trotz Lawinengefahr der Stufe 3 bis 4 in den Hang eingefahren sei. Und weil der Angeklagte als Mitglied der Lawinenkommission gewusst habe, dass in dem Hang weiter oben Bergungsarbeiten für Blindgänger von nicht detonierten Lawinensprengladungen im Gange gewesen seien.

Versehentliche Annahme

Ausgelöst wurde die Lawine nicht durch die Skifahrer, sondern durch die per Hubschrauber durchgeführten Bergungsarbeiten.

Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig, und beantragte einen Freispruch. Der 44-Jährige gab vor Gericht an, er sei vom bereits erfolgten Abschluss der Blindgängersuche ausgegangen. Er habe angenommen, dass das Fahren im freien Gelände sicher sei. Zumal das Gelände nicht abgesperrt gewesen sei. Zudem seien Lifte wieder in Betrieb gewesen und Skifahrer gefahren.

Der 5. Februar 2023 sei „ein Wahnsinnstag zum Skifahren gewesen“, sagte am Dienstag als Zeuge ein Skiführer. Der 56-Jährige fuhr mit Gästen an jenem Tag im freien Gelände, allerdings nicht in Warth, sondern mehrere Kilometer davon entfernt in Zürs. Der Zeuge meinte, statt der offiziellen Einstufung von Lawinenwarnstufe 3 bis 4 habe nur 1 bis 2 vorgelegen.