Vorarlberg

Anklage: Mordversuche durch „Sender“-Gast

15.03.2025 • 22:00 Uhr
Anklage: Mordversuche durch „Sender“-Gast
Trotz der öffentlichen Fahndung wurde dem Angeklagten Einlass in die Sender-Disco gewährt. Hartinger

Damals gesuchter 28-Jähriger soll im Jänner 2024 vor Lustenauer Diskothek mit Pistolenschüssen zwei abgewiesene Gäste zu töten versucht haben. Prozess beginnt am Montag.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legt dem mehrfach vorbestraften Angeklagten versuchten Mord und verbotenen Waffenbesitz zur Last. Demnach soll der 28-jährige Türke am 27. Jänner 2024 vor dem Eingang der Lustenauer Diskothek Sender mit fünf Pistolenschüssen in fünf Sekunden zwei Tschetschenen schwer verletzt und zu töten versucht haben.

Nach Darstellung der Anklagebehörde soll dabei einer der Männer vor allem mit einem Durchschuss des rechten Unterarms konkret lebensgefährlich verletzt worden sein. Der andere Angeschossene soll einen Durchschuss des linken Unterschenkels erlitten haben.

Prozessbeginn

Der Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch beginnt am Montag und soll am Dienstagabend mit der Urteilsverkündung enden.

Sollten die Geschworenen auf versuchten Mord entscheiden, würde der Strafrahmen 10 bis 20 Jahre oder lebenslängliche Haft betragen. Verteidiger Franz Josef Giesinger sagte auf Anfrage, seine Mandant haben keinen Tötungsvorsatz gehabt und deshalb keinen versuchten Mord begangen. Dem Vernehmen nach beantragt die Verteidigung eine Verurteilung bloß wegen schwerer Körperverletzung, mit einer Strafdrohung von bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Vorbestrafter Schütze

Verhängt werden darf bei einem Schuldspruch nur eine Zusatzstrafe zur Verurteilung vom April 2024 am Landesgericht zu drei Jahren und vier Monaten Gefängnis. Schuldig gesprochen wurde der 28-Jährige damals auch deshalb, weil er in Bregenz auf ein Wohnhaus geschossen hat. Wegen dieses Vorfalls wurde nach ihm gefahndet, bis zur Festnahme im Februar 2024 in Basel.

Trotz der öffentlichen Fahndung wurde dem Gesuchten am 27.1.2024 Einlass in die Sender-Disco gewährt. Der mit Sender-Securitys befreundete Türke durfte, so die Anklageschrift, sogar im Büro des Clubs Platz nehmen. Demnach mischte sich der 28-Jährige in den Streit ein, als den beiden Tschetschenen der Einlass in die Disco verweigert wurde. Letztlich soll er nach wechselseitigen Provokationen dann auf die Tschetschenen geschossen haben, von denen er zuvor zur Begrüßung einen freundschaftlich umarmt haben soll.

Inzwischen wurden mehrere Sender-Mitarbeiter am Landesgericht wegen falscher Zeugenaussage und Begünstigung verurteilt. Weil die Zeugen vor der Polizei wahrheitswidrig angaben, nicht zu wissen, wer geschossen habe. Gelöschte Überwachungsvideos der angeklagten Tat wurden von der Polizei wiederhergestellt.