Vorarlberg

Radargerät zerstört: Milde Strafe für Angeklagten

24.03.2025 • 14:30 Uhr
Radargerät zerstört: Milde Strafe für Angeklagten
Der Beschuldigte soll ein Radargerät in Bregenz mutwillig zerstört haben. symbolbild/hartinger

Der Strafrichter wird dem Angeklagten, der nicht zur Gerichtsverhandlung erschien, eine Diversion mit Geldbuße anbieten.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat Anklage wegen des Vergehens der schweren Sachbeschädigung erhoben, mit einer Strafdrohung von bis zu zwei Jahren Gefängnis. Der Angeklagte erschien am Montag unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch.

Verhandlung vertagt

Richter Alexander Wehinger vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit. Er sagte, er werde dem unbescholtenen Angeklagten nun schriftlich zur Einstellung des Strafverfahrens eine Diversion mit einer noch zu bestimmenden Geldbuße anbieten. Zudem solle der Angeklagte eine Vereinbarung mit der geschädigten Stadtpolizei Bregenz über eine innerhalb von sechs Monaten zu erfolgende Wiedergutmachung des Schadens treffen.

Sollte der Angeklagte mit der diversionellen Erledigung einverstanden sein und die Zahlungen ans Gericht und an die Stadtpolizei leisten, würde das Strafverfahren eingestellt werden. Staatsanwältin Konstanze Manhart stimmte am Montag im Gerichtssaal einer Diversion zu.

Mutmaßlich auf Radargerät eingetreten

Dem 58-Jährigen wird im Strafantrag zur Last gelegt, er habe am 26. November 2024 in Bregenz in der Schendlingerstraße gezielt und wuchtig auf ein mobiles Radargerät der Stadtpolizei eingetreten. Dadurch soll das Radargerät zerstört worden und ein Schaden von 23.760 Euro entstanden sein. Die Stadtpolizei macht aber als Schadenersatz auch entgangene Radareinnahmen geltend und deswegen insgesamt 59.000 Euro.

Der beschuldigte Frühpensionist war vor der Polizei geständig. Befragt zum Tatmotiv, sagte der in Vorarlberg lebende Deutsche bei seiner polizeilichen Einvernahme, das Radargerät sei eine Sparbüchse der Polizei.

Zunächst sah es am Montag danach aus, als ob der Angeklagte doch zur Verhandlung erschienen ist. Ein Mann nahm auf dem Anklagestuhl Platz. Rasch stellte sich aber heraus, dass es sich dabei nicht um den Angeklagten handelte, sondern um einen Zeugen, einen Stadtpolizisten.