Landesgericht urteilt: Schäferhund war keine Waffe bei Raubüberfall

Der 17-jährige Erstangeklagte wurde vom Vorwurf freigesprochen, wonach er gedroht habe, seinen Hund auf das Überfallopfer zu hetzen. Schuldspruch für den Zweitangeklagten.
Angeklagt war das Verbrechen des schweren Raubes, also ein bewaffneter Raubüberfall, mit einer halbierten Strafdrohung von bis zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis für Jugendliche. In der Anklageschrift wurde den beiden Angeklagten vorgeworfen, sie hätten sich im Mai 2023 an einem schweren Raub beim Frühlingsfest in Bregenz beteiligt.
Vorwurf: Hund als Tatwaffe
Dem 17-jährigen Erstangeklagten wurde zur Last gelegt, er habe drei jungen Männern damit gedroht, seinen Schäferhund auf sie loszulassen. Seinen Hund habe er als Tatwaffe beim schweren Raub eingesetzt.
Nach Darstellung der Staatsanwaltschaft Feldkirch soll ein unbekannter Komplize den Opfern damit gedroht haben, sein Elektroschockgerät gegen sie einzusetzen. Der Unbekannte soll den Taser als Tatwaffe verwendet haben. Der 18-jährige Zweitangeklagte soll der Anklage zufolge den durch den Schäferhund und den Taser eingeschüchterten jungen Männern Wertgegenstände abgenommen haben.
Diebstahl statt schwerem Raub
Im Schöffenprozess am Landesgericht Feldkirch bekannten sich die von Manuel Dietrich und Günter Flatz verteidigten Angeklagten zum Vorwurf des schweren Raubes nicht schuldig. Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ging letztlich von keinem schweren Raub aus, sondern nur von einem Diebstahl, mit einem Strafrahmen von bis zu drei Monaten Haft für Jugendliche.
Der 18-jährige Zweitangeklagte aus dem Bezirk Feldkirch wurde wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Demnach stahl der zur Tatzeit 16-Jährige den Opfern Wertgegenstände. Dafür wurde über den mit einer Vorstrafe belasteten Österreicher türkischer Herkunft rechtskräftig eine Zusatzstrafe von 480 Euro (60 Tagessätze zu je 8 Euro) verhängt. Das Gericht hatte Rücksicht auf eine frühere Verurteilung zu bedingten drei Haftmonaten und einer Geldstrafe von 300 Tagessätzen zu nehmen.
Erstangeklagter freigesprochen
Der mit fünf Vorstrafen belastete Erstangeklagte aus dem Bezirk Feldkirch wurde rechtskräftig freigesprochen. Dem zur Tatzeit 15-jährigen Syrer konnte das Gericht nicht nachweisen, dass er tatsächlich damit gedroht hat, seinen Schäferhund auf die Opfer zu hetzen.
Der junge Syrer sagte, er habe mit dem Vorfall nichts zu tun gehabt. Er habe seinen Hund an der Leine gehalten. Das Tier habe einen Maulkorb getragen. Den jungen Männern habe er nicht mit seinem Hund gedroht. Er habe den Eindruck gehabt, es gehe darum, sie um Marihuana zu betrügen.