Vorarlberg

Erzwungenen Sprung vom Balkon überlebt

09.05.2025 • 17:18 Uhr
Aufmacher Drogenrausch
Der bedrohte 44-Jährige sprang siebeneinhalb Meter in die Tiefe, verfehlte ein Flugdach, stürzte auf den Asphalt und verletzte sich schwer. Symbolfoto: Hartinger

Angeklagter forderte im Drogenrausch mit Morddrohungen und Schlägen Mitbewohner dazu auf, siebeneinhalb Meter in die Tiefe zu springen. 44-Jähriger wurde schwer verletzt.

Wegen der Begehung von Straftaten im Zustand der vollen Berauschung wurde der mit einschlägigen deutschen Vorstrafen belastete Angeklagte am Freitag am Landesgericht Feldkirch zu 14 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem wurde der Drogensüchtige in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher eingewiesen.

Schadenersatz an mehrere Geschädigte

Der Angestellte wurde zu Schadenersatzzahlungen an mehrere Geschädigte verpflichtet. So hat er dem Schwerverletzten 6000 Euro zu bezahlen.

Das Urteil von Richterin Franziska Klammer, mit dem der von Joachim Matt verteidigte Untersuchungshäftling und Staatsanwalt Christoph Stadler einverstanden waren, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Zum Balkonsprung gezwungen

Nach den gerichtlichen Feststellungen schlug der angeklagte 39-Jährige im Drogenrausch am 13. Jänner in der gemeinsamen Wohnung auch mit Stühlen auf seinen 44-jährigen Mitbewohner ein. Demnach forderte der Deutsche mit Morddrohungen seinen Landsmann dazu auf, vom Balkon der Wohnung zu springen. Der verängstigte 44-Jährige sprang siebeneinhalb Meter in die Tiefe, verfehlte ein Flugdach und stürzte auf den Asphalt.

Dabei wurde er schwer verletzt. Vor der zwölfstündigen Operation hätten Ärzte zu ihm gesagt, er könnte sterben oder nie mehr gehen können, sagte der Zeuge vor Gericht. Er habe noch Rückenschmerzen, sei bis Juli arbeitsunfähig und werde sich bald einer Psychotherapie unterziehen.

Festnahme widersetzt

Der Zeuge habe großes Glück gehabt, dass er den erzwungenen Sprung vom Balkon überlebt habe, sagte Staatsanwalt Stadler.

Der geständige Angeklagte beschädigte Mobiliar in der Wohnung und in dem Mehrparteienhaus auch Feuerlöscher und wehrte sich gegen seine Festnahme.

Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte, der Sohn palästinensischer Eltern habe im Kokainrausch eine kurze Psychose mit Wahnvorstellungen gehabt. Der 39-Jährige habe sich in seinem vorübergehenden Verfolgungswahn von Hackern verfolgt gefühlt. Der Drogensüchtige benötige eine viermonatige stationäre Entzugstherapie. Die Therapie wird auf die Haftstrafe angerechnet werden.

Wäre der Angeklagte zurechnungsfähig gewesen, wäre er wegen schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung, gefährlicher Drohung, versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt und versuchter schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen worden, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahren Gefängnis.