Vorarlberg

Josef Möth: “Ich bin kein Tierquäler!”

26.06.2025 • 11:53 Uhr
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Möth sei froh über den Entscheid des Oberlandesgerichts Innsbruck. Paulitsch, vol.at

Winzer Josef Möth äußert sich zur Aufhebung des Urteils im Tierquälerei-Prozess und warnt erneut vor den Folgen für die Landwirtschaft, sollte das erstinstanzliche Urteil doch bestätigt werden.

Der Bregenzer Winzer Josef Möth, gegen den ein Tierquälerei-Urteil aufgehoben wurde, zeigt sich nach dem Entscheid des Oberlandesgerichts Innsbruck erleichtert und kämpferisch. Im Gespräch mit der NEUE betont der 50-Jährige erneut, dass er weder vorsätzlich noch leichtfertig gehandelt habe.

Existenzgefährdend

„Ich bin froh, dass sowohl das Oberlandesgericht als auch die Staatsanwaltschaft der Meinung sind, dass ich nicht vorsätzlich gehandelt habe“, sagt Möth. Die Schutznetze über seinen Reben, in denen im Herbst 2023 mehrere Wildvögel verendet waren, seien nicht dazu gedacht gewesen, Tiere zu verletzen oder zu töten. „Ich bin kein Tierquäler und habe den Tod der Vögel auch nicht billigend in Kauf genommen.“

Die Arbeit im Weinfeld sei seine Lebensgrundlage, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional: „Mir geht es darum, meine Existenz zu schützen, damit verdiene ich meinen Lebensunterhalt.“ Umso belastender sei das erste Urteil für ihn gewesen. Beinahe noch mehr hat ihn die Aussage im Gerichtssaal getroffen, er könne sich die Strafe ja leisten, weil er im „Luxusweinsegment“ tätig sei. „Ich war richtig perplex. Als müsste ich mehr verdienen, damit ich mit der Strafe leben kann“, so der Weinbauer. Die Geldstrafe von 28.800 Euro hätte ihn gemeinsam mit den Verfahrenskosten hart getroffen: „Das wäre ein tiefer wirtschaftlicher Einschnitt gewesen.“

Gefährlicher Präzedenzfall

Zugleich warnt Möth vor einem gefährlichen Präzedenzfall: „Wenn das Urteil bestätigt worden wäre, hätte das fatale Auswirkungen für die ganze Landwirtschaft haben können. Dann dürfte auch niemand mehr Felder mähen oder andere Dinge machen, bei denen irgendwelche Wirbeltiere Schaden nehmen können.“ Auch Privatpersonen würden Schutznetze verwenden, „aktuell zum Beispiel für die Ribisel. Wir dürften uns ja nicht mehr ans Steuer eines Autos setzen, weil man so ja eigentlich auch in Kauf nimmt, dass Tiere verletzt werden könnten.”

Der Vorwurf, Tiere vorsätzlich gequält zu haben, trifft Möth persönlich: „Ich unterstütze seit Jahrzehnten Tierschutzorganisationen, wie zum Beispiel den Gnadenhof.“ Er sehe sich durch die Entscheidung des OLG bestätigt und gehe mit Zuversicht in die neuerliche Verhandlung: „Ich bin guter Dinge, auch wenn jetzt wieder alles von vorne anfängt.“