Vorarlberg

Psychisch Kranker bleibt trotz Beschwerden in psychiatrischer Unterbringung

08.08.2025 • 14:29 Uhr
Psychisch Kranker bleibt trotz Beschwerden in psychiatrischer Unterbringung

Gewalttäter hielt sich nach Urteil nicht an Drogen- und Alkoholverbot. Deshalb wurde er doch in Psychiatrie eingewiesen. Dort muss er vorerst weiterhin bleiben.

Im Oktober 2019 versetzte der Betroffene nach den gerichtlichen Feststellungen im Bezirk Feldkirch einem Mann zahlreiche wuchtige Faustschläge ins Gesicht und verletzte ihn dadurch schwer. Demnach stand der Täter unter dem Einfluss einer akuten paranoiden Schizophrenie und war nicht zurechnungsfähig. Deswegen konnte er nicht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung bestraft werden.

Nachweis durch Tests

Stattdessen wurde der zur Tatzeit unzurechnungsfähige Gewalttäter beim Schöffenprozess im Juni 2020 am Landesgericht Feldkirch in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen. Die Unterbringung wurde für eine Probezeit von fünf Jahren unter Auflagen bedingt nachgesehen. Er musste also nicht in die Psychiatrie. Zu den Bewährungsauflagen zählten in erster Linie regelmäßige fachärztliche Kontrolluntersuchungen mit gesicherter Medikamenteneinnahme.

Im Februar 2022 erteilte ihm das Landesgericht nachträglich die zusätzliche Weisung, keine Drogen und keinen Alkohol mehr zu konsumieren und seine Abstinenz mit Tests nachzuweisen.

Entlassung beantragt

Im Februar 2023 widerrief das Landesgericht die bedingte Nachsicht. Weil der Betroffene mehrfach mutwillig gegen die Weisung verstoßen habe, keine Drogen und keinen Alkohol mehr zu konsumieren. Deshalb wurde der psychisch kranke Mann doch in die Psychiatrie eingewiesen, auf unbestimmte Zeit. Diese Maßnahme wird seit März 2023 vollzogen.

Nun beantragte der Vorarlberger seine Entlassung aus dem Zwangsaufenthalt in der psychiatrischen Anstalt in Niederösterreich, in der er sich inzwischen befindet. Das zuständige Landesgericht Korneuburg lehnte die beantragte bedingte Entlassung ab. Das Vollzugsgericht hielt die weitere Unterbringung für notwendig.

Immer noch gefährlich

Dagegen richtete sich die Beschwerde des Untergebrachten, der unter Auflagen in die Freiheit entlassen werden wollte. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) gab seiner Beschwerde jetzt keine Folge. Auch das OLG hielt eine bedingte Entlassung für verfrüht. Denn der Betroffene wäre ohne sichergestellte psychiatrische Behandlung immer noch gefährlich. Von ihm wären wegen seiner psychischen Störung weitere schwere Gewalttaten zu befürchten.

Die Vollzugsgerichte stützten sich vor allem auf ein psychiatrisches Gutachten. Bei untergebrachten Straftätern muss jedes Jahr überprüft werden, ob eine weitere Anhaltung in der Psychiatrie weiterhin notwendig ist.